Generalstab.
Geschichtliche Entwicklung.
Im brandenburgisch-preußischen Heere finden sich die ersten Spuren
von einem „Generalstabe“, d h. von dauernd außerhalb der Front der
Truppen verwendeten, zur Unterstützung der höheren Führer
dienenden Offizieren, gleichzeitig mit den ersten Anfängen des stehenden
Heeres überhaupt. Gelegentlich der Aufstellung des mobilen Heeres
zum schwedisch-polnischen Kriege wurde durch Bestallung vom 10. Juli 1655
der Oberstleutnant und Ingenieur in der Festung Pillau, Gerhard v Bellicum
(auch Belkum und Bellkum geschrieben), zum General-Quartiermeister bei
dem unter Befehl des Generalleutnants Grafen v.Waldeck stehenden Heeresteil,
am 19. Oktober desselben Jahres der Oberwachtmeister Jakob Holsten vom
Trottschen Regiment bei der vom Kurfürsten selbst bzw. dem General-Feldzeugmeister
v. Sparr kommandierten Armee ernannt. In diesen beiden haben wir die ersten
brandenburgisch-preußischen Generalstabs-Offiziere zu erblicken.Das
Wort „Generalstab“bedeutet aber nach damaligem Sprachgebrauch im allgemeinen
den Stab, welcher für den Höchstkommandierenden, und zwar immer
erst bei ausbrechendem Kriege, gebildet, und für welchen wohl auch
der Ausdruck „General-Kriegskommissariat“ gebraucht wurde; er umfaßte
demgemäß alle jenem beigegebenen, zu seiner Unterstützung
bestimmten Personen, welche außerhalb des Regiments-Verbandes standen,
also in der Regel auch alle Generale. So weist der Besoldungs-Etat vom
1. Juli 1657 außer dem Höchstkommierenden, General-Feldzeugmeister
Freiherrn v. Sparr, nach:den General-Kriegskommissarius v. Platen, welcher
einerseits die heut dem Chef des Stabes, andererseits die dem General-Intendanten
des Feldheeres zufallende Tätigkeit auszuüben, also einen sehr
umfangreichen Wirkungskreis hatte, den Generalwachtmeister v. d.
Goltz, welcher als sein Gehilfe sich namentlich mit der Leitung der Marschordnung,
der Lagerung und der Schlachtordnung an Schlachttagen zu befassen hatte,
2 Generaladjutanten,
1 General-Auditeur,
2 General-Quartiermeister - die beiden oben genannten - für das
Ingenieurwesen, den Schanzen-, Lager- und Festungsbau,
1 General-Proviantmeister,
1 Stabsfourier, welcher die Einquartierung der Truppen besorgte,
1 Feldkassierer,
1 Feldapotheker,
1 Feldarzt,
1 General-Wagenmeister,
1 Generalgewaltiger mit 1 Profoß und 2 Scharfrichtern, außerdem
11 Kanzlei- und Hilfsbeamte.
Im Jahre 1660 finden wir außer dem General-Quartiermeister noch
einen Quartiermeister-Leutnant und einen capitaine des guides,von welchem
weiter unten näher die Rede sein wird. Während aber, wie gesagt,
ein solcher Stab - in wechselnder Stärke je nach derGröße
des mobilen Heeres-erst im Bedarfsfalle gebildet wurde und von seinen Gliedern
nicht alle im Frieden in ihren Aemtern verblieben, war dies bei dem General-Quartiermeister
und seinen Gehilfen der Regel nach der Fall. Ihnen wurde im Frieden Bau
und Beaufsichtigung der Festungen und sonstiger fiskalischer Bauten(auch
Schlösser, Kanäle usw.) übertragen; diese vorzugsweise dem
Ingenieurfach zugewandte Richtung ihrer Tätigkeit gewann aber im Laufe
der Zeit eine umfassendere, dem heutigen Wirkungskreise des Generalstabs
sich nähernde Bedeutung. So ist es erklärlich, daß auch
die Benennung „General-Quartiermeister-Stab allmählich gleichbedeutend
und wechselnd mit der Bezeichnung „Generalstab“ im heutigen Sinne gebraucht
wurde und, schon in dem kurfürstlichen Heere, außer Ingenieuren
auch Offiziere aus der Armee zur Teilnahme an dieser Tätigkeit kommandiert
wurden, ohne aus ihrem Truppenverbande auszuscheiden; ein Verhältnis,
welches sich, wenn auch mit Unterbrechungen, bis in die Organisationsperiode
nach dem Tilsiter Frieden erhalten hat. Ein festorganisierter Teil der
Armee, geschweige denn ein geschlossenes Korps, war aber der Generalstab
nicht; er erhielt eine feste Gestaltung zu einem bestimmt ausgesprochenen
Zweck, nach Zahl und Geschäftseinteilung, also eine wirkliche Organisation,
erst im Anfange des 19. Jahrhunderts. Jedoch bildete sich nach dem Tode
des Großen Kurfürsten eine gewisse Rang- und Stufenfolge in
den Funktionen des General-Quartiermeister-Stabes, indem neben dem General-Quartiermeister
noch General-Quartiermeister-Leutnants, Ober- Quartiermeister, General-Stabs-Quartiermeister,
Quartiermeister, Stabs-Quartiermeister und -Quartiermeister-Leutnants,
aber in sehr wechselnder Zahl, sich finden.Diese Dienstverrichtungen waren
auch keineswegs an bestimmte Dienstgrade, welche ihre Inhaber in der Armee
bekleideten, gebunden.
Nach dem Regierungsantritt Friedrichs d. Gr. erscheinen, mit dem Jahre
1741 zum ersten Male, in den zum Handgebrauch des Königs bestimmten
geschriebenen Ranglisten die „Offiziers zum Generalstabe gehörend“
besonders aufgeführt; unter ihnen befinden sich aber neben den königlichen
General-und Flügel-Adjutanten, dem „Brigademajor“ und den“Offiziers
von der Armee“nur der General-Quartiermeister und 3 General-Quartiermeister-Leutnants(1
Oberst, 2 Majore). Überhaupt war in den nächstfolgenden Jahren
die Zahl der Ernennungen zu Offizieren des General-Quartiermeister-Stabes
eine auffallend geringe. Der große König war nicht nur sein
eigener Chef des Generalstabes, sondern traf auch die Anordnungen, die
heute niederen Generalstabs-Offizieren zufallen würden, vielfach selbst;
als seine Gehilfen dabei seinen Kabinetssekretär Eichel, seine Adjutanten,
auch Ingenieur-Offiziere und Feldjäger benutzend. Dem stets zu seiner
Suite gehörenden Chef des General-Quartiermeister-Stabes verblieb
nur eine geringe Selbständigkeit in seinem Wirkungskreise. In dieser
Stellung fungierte seit 1741 der aus österreichischen Diensten übergetretene
Oberst Graf v. Schmettau, der aber erst am 31. Juli 1744 zum General-Quartiermeister
ernannt wurde; außer ihm war jahrelang nur ein 1750 ernannter General-Quartiermeister-Leutnant
vorhanden. Erst zu Ende des Jahres 1756 wurden 4 solche neuernannt; bis
zur Beendigung des Siebenjährigen Krieges schwankt die Zahl der im
General-Quartiermeister-Stabe geführten Offiziere zwischen 2 und 7,
einschließlich des gelegentlich besonders genannten capitaine des
guides und der Brigademajors. Die Stellung des ersteren war damals, wie
auch schon früher, eine wichtige.In einer Zeit, wo die kleineren Heere
auf Schlachtfeldern von geringerer Ausdehnung als heute kämpften,
wo die Taktik der unlenksamen, langen Linien die freie Ebene suchte, wo
das Gelände einen ungleich geringeren Einfluß auf den Verlauf
der Schlachten und Gefechte übte als in unseren Tagen; in einer Zeit,
wo aus diesen und anderen Gründen die Geländekunde und das Kartenwesen
noch auf einer sehr niederen Stufe der Ausbildung standen und das Bedürfnis
zu ihrer Vervollkommnung nicht drängte: in einer solchen Zeit genügten
Kundschafter und Wegweiser statt der Spezialkarten und Pläne, aber
sie waren darum auch unentbehrlich. Den reitenden Feldjägern war dieser
Zweig des Dienstes vorzugsweise zugewiesen; sie dienten als Kolonnenführer(daher
ach die häufige Bezeichnung „Kolonnenjäger“), und ihr Kommandeur
war eben der capitaine des guidea, welchem nach Bedarf auch die Beschaffung
und Beaufsichtigung sonstiger Kundschafter und Führer oblag. Als erster
capitaine des guides unter Friedrich d. Gr. wird Chasot genannt, als das
älteste Patent eines solchen das des Leutnants v. Gaudi vom Jahre
1756 angegeben.
Was den Dienst der Brigademajors betrifft,so hatten diese die Parole
zu empfangen und auszugeben, den Wachdienst zu regeln, die Tageslisten
und Rapporte zu führen: sie waren gleichsam die Platzmajors im Felde.
Bestallungen als Brigademajors finden sich schon seit 1742 vor.
Endlich würde noch der Verpflegungs-Partei zu gedenken sein, welche
in 3 Feld-Kriegs-Kommissariaten ( für Preußen, Schlesien und
Sachsen) durch besondere Offiziere und Beamte, nach Anleitung des General-Intendanten,
besorgt wurde. Letzterer war stets ein General, die sonstigen im Verpflegungdienst
verwendeten Offiziere wurden gleichfalls zum Generalstabe gerechnet. Alle
diese genannten Offiziere des General-Quartiermeister-Stabes e c. erscheinen
in den Ranglisten als zum „Generalstabe“ gehörig, und zwar in dessen
Unterrubriken „Offiziers in der königlichen Suite“¸sie behielten
aber ihren Rang und die Uniform ihres Truppenteils bei, außer bei
etwaiger Ernennung zu Flügel-Adjudanten. Den Kommandierenden Generalen
abgesonderter Heeresteile, bei denen der König sich nicht selbst befand,
gab er gewöhnlich einen seiner Adjudanten für den Dienst des
General-Quartiermeisters mit; unter Umständen sogar mit weitgehenden
Befugnissen, des Königs Willen und Anschauungen dem General gegenüber
zur Geltung zu bringen.Namentlich Winterfeld wurde wiederholt mit solchen
besonderen Vertrauensaufträgen entsendet.
Die vom Könige im Sommer 1757 verfaßte Instruktion für
die Quartiermeister und die im Winterquartier 1758 erlassene für die
Feld-Ingenieurs, die aber in der Hauptsache nur die Grundsätze für
die Anlage von Festungen und für die Anlage, den Angriff und die Verteidigung
verschanzter Lager umfassen, beweisen einmal, daß er sich die theoretische
Ausbildung seiner Gehilfen persönlich angelegen sein ließ; dann
aber auch, daß die Geschäfte der Feld-Ingenieurs viele Berührungspunkte
mit denen des Quartiermeister-Stabes hatten und daß der König
beide zum Teil zu denselben Aufgaben brauchte. Dies kam auch dadurch zum
Ausdruck, daß noch später, und sogar bis über das Jahr
18o6 hinaus, der General-Quartiermeister-Stab und das Ingenieurkorps einen
gemeinsamen Chef hatten.
Der große König hat es in seinen Werken selbst ausgesprochen,
daß in seinen Kriegen der Mangel eines genügend zahlreichen
und durchgebildeten General-Quartiermeister-Stabes sich vielfach
unangenehm bemerkbar gemacht habe; und er ging sogleich nach Beendigung
des Siebenjährigen Krieges daran, diesem Mangel abzuhelfen. Er ernannte
6 Leutnants aus der Armee zu Quartiermeister-Leutnants mit der Bestimmung,
„von den Truppenteilen, bei denen sie standen, gänzlich abzugehen“;
erhöhte ihre Zahl schon im nächsten Jahre auf 12 und widmete
ihrer Ausbildung bis an sein Lebensende unausgesetzt die sorgfältigste
Aufmerksamkeit, erteilte z. B. dem nochmals bekannten General v. Rüchel
sogar persönlich Unterricht und zog auch aus fremden Heeren besonders
begabte Offiziere, wie z. B. Massenbach aus württembergischen Diensten,
heran. Übrigens ließ er diese Offiziere neben der theoretischen
Ausbildung zeitweise auch praktischen Frontdienst beim Regiment Garde tun.
Zum General-Quartiermeister wurde der General-Adjutant Oberst v.Anhalt,
obwohl er schon im Etat für 1763 als maréchal général
des logis de l’armée erscheint, erst unterm 24. Mai 1765 endgültig
ernannt; im nächsten Jahre wurde die Stellung der Quartiermeister
geschaffen: als erster der Major de Pinto ernannt, 1770 der Kapitän
v. Geusau, während Ernennungen zu General-Quartiermeister-Leutnants
nicht mehr vorkamen. Der Gesamtbestand an Offizieren des Quartiermeister-Stabes
stieg allmählich bis auf 29, sank aber von 1783 ab wieder auf 10 herab,während
die übrigen, zum Generalstabe gerechneten Offiziere - General-und
Flügel-Adjutanten, Offiziere des Feld-Kriegs-Kommissariats, von der
Armee usw. - erheblich zahlreicher waren.
Seit dem Tode Friedrichs d. Gr. wurde der Kreis derjenigen, die man
bisher zum Generalstabe gerechnet, enger, die Bezeichnung „ Generalstab“
mit „General Quartiermeister-Stab“ gleichbedeutend. Die Kabinettsorder
vom 10..Januar 1787 bestimmte, daß künftig in der Rangliste
der Armee aufgeführt werden sollten unter der Rubrik: „Königliche
General Adjutanten und Flügel-Adjutanten des Generalstabes:
der General-Adjutant der Infanterie,
der General-Adjutant der Kavallerie,
die Flügel-Adjutanten der Infanterie
die Flügel-Adjutanten der Kavallerie
Generalstab (Quartiermeister-Stab): Quartiermeister, Quartiermeister-Leutnants,
Brigademajor;
und daß alle übrigen Offiziere in der königlichen Suite
„Offiziere von der Armee“ zu nennen seien. Gleichzeitig erhielt der Quartiermeister-Stab
eine besondere Uniform: Infanterieoffiziere blaue, Kavallerieoffiziere
weiße Röcke mit roten Abzeichen und Silber-, der General-Quartiermeister
mit Gold-Stickerei;von 1799 ab wird die Abzeichenfarbe als „karmoisinrot“
bezeichnet.
Zum General-Quartiermeister wurde am 4. Dezember 1787 der Oberst von
Pfau ernannt, ihm folgte am 29. Januar 1796 der Oberst v. Geusau. Von 1791
ab wurde zwar dienstlich wieder die Bezeichnung „General-Quartiermeister-Stab“
eingeführt, daneben aber „Generalstab“ vielfach, auch in amtlichen
Schriftstücken, als gleichbedeutend gebraucht.
Von demselben Jahre ab erscheinen in den Listen auch wieder General-Quartiermeister-Leutnants
(meist 2), so daß nun vier Rangstufen, wie sie in früheren Zeiten
ohne Regelmäßigkeit vorkamen, dauernd festgesetzt sind. Die
Zahl der Offiziere hielt sich im Frieden durchschnittlich auf 12, im Kriege
einschließlich der hinzu Kommandierten auf 24. Dazu traten vom Jahre
1796 ab, wo dem Generalstab die allgemeine Landesvermessung mit übertragen
wurde, noch 11 bis 14 besondere „Ingenieurs-Geographes“. Diese Beamten-von
welchen übrigens der damals älteste, Reymann, der Urheber der
berühmten Karte von Mitteleuropa, der jüngste, Krauseneck, nachmalige
Chef des Generalstabes der Armee ist und an deren Stelle von 1803 ab, auf
Betreiben des Generals v. Geusau, „Offizier-Geographen“ traten, d. h. aus
der Armee kommandierte Offiziere mit der Aussicht zum Aufrücken in
die Zahl der wirklichen Generalstabsoffiziere,- hatten die von den Offizieren
während des Sommers gefertigten Geländeaufnahmen zusammenzustellen
und weiter zu verarbeiten. Die Karten wurden aber nicht, wie jetzt, dem
Buchhandel übergeben, sondern streng geheim gehalten. Diese topographischen
Geländeaufnahmen, begündet auf eine sehr dürftige Triangulation,
wurden in den verschiedenen Landesteilen, je nach der Bestimmung der leitenden
höheren Offiziere, in verschiedenen willkürlich gewählten
Maßstäben von den Offizieren und zugeteilten Kolonnen-Jägern
durch sorgfältiges Krokieren hergestellt bei ihren in den Sommermonaten
ausgeführten Bereisungen des gesamten Staatsgebietes Diese Reisen
dienten gleichzeitig der Erkundung aller militärisch wichtigen Gegenden
und Geländeteile sowie der Sammlung alles wichtigen geographischen
und statistischen Materials. Im Winter wurden dann auf Grund dieses Materials
Denkschriften, die militärische Wichtigkeit und Brauchbarkeit der
einzelnen Gegenden unter gewissen kriegerischen Voraussetzungen behandelnd,
ausgearbeitet, und die jüngeren Offiziere durch die älteren,
insbesondere die General-Quartiermeister-Leutnants, in ihren Berufsgeschäften
geschult. Aber auch hierbei fehlte es an einem festen System; jeder Lehrende
handelte nach seinen eigenen Anschauungen, nach einer Theorie, die er sich
selbst gebildet hatte. Die Tätigkeit der Offiziere des General-Quartiermeister-Stabes
im Kriege dachte man sich im wesentlichen auf der oben erwähnten Anweisung
Friedrichs d. Gr. fußend, aber doch mehr schon dem Generalstabs-Dienst
im heutigen Sinne sich nähernd. Eine vom General v. Lecoq, welcher
von 1787 bis 1801 dem General-Quartiermeister-Stabe angehört hat,
hinterlassene Instruktion vom Jahre 1800 führt daneben u. a. an: Aufsuchen
von Gefechtsstellungen, Erkunden der feindlichen Stellungen - was als der
wichtigste Auftrag bezeichnet wird - sowie von Kolonnenwegen, Führung
von Kolonnen oder Detachements, Leitung des Nachrichten-und Spionage-Wesens,
Belagerungskrieg, endlich in der Schlacht Adjutantendienst bei dem kommandierenden
General, wobei sich die Offiziere auch durch ihren Rat nützlich machen
können, „wenn.er von ihnen verlangt wird“. Die Instruktion erwähnt
auch, daß abgesondert operierenden Korps der Armee ein Offizier des
General-Quartiermeister-Stabes beizugeben sei, und weist diesem eine Stellung
zu, welche ziemlich genau der heut von einem Chef des Stabes eingenommenen
entspricht.
Einen, zu manchen anderen Erscheinungen der damaligen Armee in erfreulichem
Gegensatz stehenden, frischen Anlauf nahm der General-Quartiermeister-Stab
in den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts durch das Verdienst einer Persönlichkeit,
der es leider nicht vergönnt war, ihrer glänzend begonnenen Laufbahn
einen ebenso würdigen Abschluß zu geben: des bereits einmal
erwähnten, nachmals durch die Kapitulation von Prenzlau zu so trauriger
Berühmtheit gelangten Obersten v. Massenbach. Er und derOberst v.
Phull (auch Pfuhl und Pfuel geschrieben) waren damals, da der nominelle
Chef General v. Geusau durch seine übrigen Dienstgeschäfte in
Berlin hochgradig überlastet war, die eigentlichen Leiter des General-Quartiermeister-Stabes
in Potsdam. Dem geistig hochbegabten, sehr ehrgeizigen und rastlos tätigen
Massenbach genügte die bisherige, nicht recht folgerichtig geordnete
Ausbildung und Beschäftigung der Offiziere nicht, und seinem unermüdlichen
Drängen gelang es auch, nicht bloß hierin Ordnung zu schaffen,
sondern den König für eine Neuorganisation des Generalstabes,
die erste durchgreifende Friedensorganisation desselben zu gewinnen, welche
in ihren Grundzügen noch heute fortwirkt. Nach Prüfung der Massenbachschen
Vorschläge durch den General v. Geusau, den Herzog v. Braunschweig,
den Fürsten Hohenlohe, den Feldmarschall v. Möllendorff, die
Generale v. Zastrow, v. Rüchel und v. Tempelhoff wurde die neue Organisation
festgestellt durch die Kabinettsorders vom 26. November 1803 - und-auf
erneute Abänderungsvorschläge Massenbachs vom 11. Februar 1804
und 14.März 1805. Nach der beigefügten ausführlichen „Instruktion
für den General-Quartiermeister-Stab“ sollten vom 1. Januar 1804 ab
auf dem Etat stehen:
1 General-Quartiermeister (Gen. Lt. v. Geusau).
3 General-Quartiermeister-Leutnants (Gen. Maj. v. Phull, die Obersten
v. Massenbach und v. Scharnhorst),
6 Quartiermeister,
6 Quartiermeister-Leutnants und
18 (später 15) Adjoints;
außerdem das erforderliche Beamten-Personal für eine Plankammer.
Der General-Quartiermeister-Stab wurde eingeteilt in 3 Brigaden, von denen
je eine die östlichen, mittleren und westlichen Landesteile nebst
den angrenzenden Ländern zu bearbeiten hatte. Der Oberst v. Massenbach
hatte gleichzeitig den Wunsch ausgesprochen, daß der Chef des General-Quartiermeister-Stabes
in wichtigen, sein Ressort betreffenden Angelegenheiten, namentlich hinsichtlich
der zu bearbeitenden Operationsentwürfe, dem Könige direkt und
persönlich Vortrag zu halten habe, während sonst alle Militär-Angelegenheiten
ausschließlich durch den vortragenden General-Adjutanten zur Vorlage
gelangten. Hiermit war in Preußen zuerst der Gedanke einer selbständigen,
nur dem Kriegsherrn untergeordneten Stellung des Generalstabes angeregt,
während in fast allen übrigen Heeren noch heut der Generalstab
dem Kriegs-Minister unterstellt ist. Offiziell gewährt wurde der Wunsch
allerdings damals noch nicht. Sämtliche Offiziere des General-Quartiermeister-Stabes
sollten übrigens in Potsdam vereinigt bleiben, weil damals höhere,
alle Waffen umfassende Kommandoverbände im Frieden nicht bestanden,
also für eine wirkliche Generalstabs-Tätigkeit bei der Truppe
im Frieden kein Feld geboten war. Dagegen sollten sie nach einer gewissen
Zeit in den Frontdienst zurücktreten, um in der Armee eine Pflanzschule
der Generalität zu werden. Am 15. Februar 1804 wurde die erste Prüfung
für jüngere Offiziere der Armee behufs Aufnahme in den General-Quartiermeister-Stab
abgehalten. Diese Prüfung umfaßte Geometrie, Trigonometrie,
Fortifikation, Taktik, Kriegskunst und Kriegsgeschichte; von den sich freiwillig
meldenden Offizieren wurden allerdings 22 zur Besetzung der neugeschaffenen
Stellen ausgewählt, aber im ganzen doch das Ergebnis der Prüfung
als wenig befriedigend bezeichnet. Massenbach verlangte von seinen Offizieren
angestrengte, geistige Arbeit. Viele von seinen Anforderungen trugen allerdings
den deutlichen Stempel seines geistreichen, aber einerseits phantastischen,
andererseits zur Pedanterie und zum Schematismus neigenden, innerlich haltlosen
Wesens an der Stirn und wurden teilweise schon von den Generalen, welchen
der König die Massenbachschen Vorschläge zur Begutachtung übergeben
hatte, als unpraktisch verworfen. So z. B. das aktenmäßige Registrieren
aller in den preußischen Staaten sich findenden, unter irgend einer
Kriegslage für Freund oder Feind irgendwie wichtigen Stellungen, welche
jeder Generalstabsoffizier bis in den Einzelheiten kennen sollte; die Aufstellung
zahlreicher, auf die verschiedensten politischen Kombinationen aufgebauter
Kriegspläne und Operationsentwürfe, nicht etwa der Uebung wegen,
sondern um im eintretenden Falle dem Heerführer jederzeit ein vollständig
fertiges Rezept übergeben zu können; die Sammlung sogenannter
Fundamentalabhandlungen, welche das Wandelbare der Kriegskunst außer
acht lassend, als unumstößliche und untrügliche Wahrheiten
der preußischen Armee hinterlassen werden sollten und dergleichen
mehr. Immerhin aber hat Massenbach das Verdienst, eine auf wissenschaftlicher
Grundlage beruhende, bestimmt ausgeprägte Organisation des Generalstabes
zuerst ins Leben gerufen zu haben; die vielseitige, geistige Tätigkeit,
zu welcher er anregte, hat neben der dauernd fortgesetzten Beschäftigung
mit den Geländeaufnahmen und der Sammlung von Nachrichten über
das Gelände für viele Offiziere gute Früchte getragen.
Im Jahre 1806 wurde bei der Mobilmachung der Gen. Maj.v. Phull der
Person des Königs zugeteilt, Scharnhorst trat zum Rüchelschen
Korps, am 22. September zum Hauptquartier des Herzogs von Braunschweig,
Massenbach zum Hohenloheschen Korps; die übrigen Offiziere wurden
auf die verschiedenen Korps und die neu aufgestellten Divisionen verteilt.
Der alte Gen. Lt. v.Geusau blieb zurück, wurde, als der König
nach Memel ging, von seinen Geschäften entbunden und diese vorläufig
dem Gen. Maj.v. Laurens vom Ingenieurkorps übertragen, welcher bei
der Verteidigung von Danzig fiel. Geusau selbst starb zu Ende des Jahres
1808.Bei der Neuschöpfung der Armee nach der großen Katastrophe
wurde auch im Jahre 1808 auf Grund eines von Scharnhorst eingereichten,
wahrscheinlich in seinem Auftrage vom Major v. Rauch ausgearbeiteten Vorschlages
die Neubildung des Generalstabes eingeleitet und jetzt zum ersten Male
auf die beabsichtigte Kriegseinteilung des Heeres in drei Armeekorps und
auf eine ihr entsprechende Verwendung der Generalstabsoffiziere im Frieden
berechnet. Der Vorschlag forderte:
1 General-Quartiermeister als Chef des ganzen Generalstabes,
1 General-Quartiermeister-Leutnant als dessen Stellvertreter im großen
Hauptquartier,
4 Quartiermeister, einen für jedes General-Kommando, einen im
großen Hauptquartier
8 Quartiermeister-Leutnants, einen für jede Division, zwei im
großen Hauptquartier,
12 Adjoints, einen für jedes General-Kommando und jede Division,
drei für das große Hauptquartier.
Scharnhorst,der einzige noch vorhandene ältere Offizier des General-Quartiermeister-Stabes,
trat selbstverständlich an dessen Spitze; er wurde zwar nicht
zum General-Quartiermeister befördert, aber auch in Kabinettsorders
und anderen amtlichen Schriftstücken als „Chef des Generalstabes“
bezeichnet, ohne daß eine Ernennung dazu besonders erfolgt wäre.
Dem Vorschlage gemäß wurden durch Order vom 26. Dezember 1808
von den Offizieren je 1 bis 2 dauernd den Stäben der 3 Gouvernements
und 6 Brigaden, welche im Kriegsfall die Stämme der 3 Armeekorps und
6 Divisionen zu bilden hatten,zugeteilt, um in enge Verbindung mit den
Truppen und in persönliche Beziehungen zu den voraussichtlichen Führern
im Kriegsfalle zu treten. Auch die bei denselben Stäben kommandierten
Adjutanten - dieAdjutantur bildete ein besonderes Offizierskorps mit eigener
Uniform - wurden Scharnhorst unterstellt. Dieser war zugleich der Chef
des durch die Order vom 25. Dezember 1808 geschaffenen, dem heutigen Kriegs-Ministerium
entsprechenden Kriegs-Departements, dessen 2. Division, unter Leitung eines
älteren Generastabsoffiziers, die“Bildung und den Gebrauch der Truppen
in strategischer und taktischer Hinsicht“ zu bearbeiten hatte, also auch
die Tätigkeit des heutigen Großen Generalstabes mit wahrnahm.
Die noch übrigen Generalstabsoffiziere blieben zur Verfügung
Scharnhorsts; ihre Friedensausbildung sollte durch Beschäftigung bei
der Landesaufnahme, militär-geographische Studien in Verbindung mit
der Kriegsgeschichte, Verwendung bei den Herbstübungen und Erkundungsreisen
gefördert werden. Auch fürdie Kriegstätigkeit der Generalstabsoffiziere
wurde jetzt eine besondere, ihr Ressort abgrenzende Instruktion erlassen.
Die oben berechnete Gesamtzahl der Offiziere wurde, da ein bestimmter Etat
nicht festgesetzt wurde, nicht erreicht; die Rangliste von 1808 weist nur
nach:
1 General-Quartiermeister-Leutnant (Gen.Maj.v. Scharnhorst),
2 Quartiermeister (Majors v. Lossau und v. Rauch) 6 Quartiermeister-Leutnants,
10 Adjoints, außerdem aber 12 dem Generalstabe „attachierte“Offiziere
und
3 Brigade-Majors; bis zum Jahre 1812 verschwanden diese beiden letzteren
Kategorien bis auf 2 „zur Dienstleistung kommandierte“Offiziere, so daß
nur 19 wirkliche Generalstabsoffiziere verblieben.
Scharnhorst, seit dem 21. März 1810 auch Chef des Ingenieurkorps
und Inspekteur der Festungen, wurde auf Verlangen Napoleons am 28.
März 1812 von der Leitung des Generalstabes entbunden und Oberst v.
Rauch mit derselben beauftragt.
Den Stäben des zum Kriege gegen Rußland zusammengestellten
preußischen Hilfskorps wurden, um möglichst vielen Offizieren
Gelegenheit zur Ausübung des praktischen Generalstabsdienstes im Felde
zu geben, solche in unverhältnismäßig hoher Zahl (20) beigegeben;
in den Kriegen von 1813 ab verursachte das Anwachsen der Armee naturgemäß
auch eine Vermehrung des Generalstabes, da allen höheren Stäben
bis zur Brigade - der heutigen Division entsprechend - Generalstabsoffiziere
zugeteilt wurden, auch jedes Armeecorps einen Chef des Generalstabes erhielt.
Zugleich wurde zum ersten Male der Grundsatz aufgestellt, daß der
Generalstabsoffizier nicht als der Person des einzelnen Führers zugeteilt
zu betrachten, sondern bei der Dienststelle, auch beim Wechsel des Kommandeurs,
zu belassen sei. An die Spitze des gesamten Generalstabes trat wiederum
Scharnhorst am 11. März 1813 zum General-Quartiermeister der Armee
ernannt; nach seinem Tode Gneisenau am 31. Juli unter dem gleichen Diensttitel.
Nach dessen Ernennung zum kommandierenden General am Niederrhein, am 3.
Oktober 1815, blieb der Generalstab zunächst ohne eine besonders ernannte
Spitze, da der älteste Offizier desselben, Gen. Maj.v. Müffling,
sich im Hauptquartier des Herzogs von Wellington, Oberkommandierenden der
in Frankreich verbleibenden Okkupationstruppen, befand. Dem Generalkommando
des preußischen Okkupationskorps waren 1 Chef des Generalstabes (Oberst
v. Reiche) und 2 Majore, jeder Brigade und der Reserve-Kavallerie desselben
ein Kapitän, dem General v. Müffling 2 jüngere Offiziere
zugeteilt; den jetzt neu eingesetzten 7 territorialen Generalkommandos
(für Brandenburg und Pommern ein gemeinschaftliches) je ein Chef und
1 bis 3 Offiziere, dem Kommando des Garde- und Grenadier-Korps 1 Oberstleutnant,
ohne den Titel als Chef.
Inzwischen war auch bei der, durch Order vom 28. August 1814 ins Leben
gerufenen Neuorganisation des Kriegsministeriums, dem 2. Departement desselben,
unter Generalmajor v. Grolman, vollständig der Geschäftsbereich
des jetzigen Großen Generalstabes zugewiesen worden; am 31. Januar
1816 wurde es eingeteilt in drei Kriegstheater - den früheren Brigaden
entsprechend - und die historische Abteilung, dazu kam die aus zwei Bureaus
bestehende Aufnahme-Abteilung und die alte und die neue Plankammer.
Durch Order vom 20. Juni 1817 wurde dann ein neuer Friedensetat für
den Generalstab (erst jetzt verschwindet die bis dahin amtliche Benennung
„General-Quartiermeisterstab“)aufgestellt, nach welchem bei jedem General-Kommando
ein Chef des Generalstabes und 2 Generalstabs-Offiziere, bei jeder Brigade
ein Kapitän des Generalstabes vorhanden sein, der Große Generalstab
in Berlin 16 Offiziere umfassen und außerdem bei den wichtigsten
Gesandschaften im ganzen 6 Generalstabsoffiziere kommandiert sein sollten.
Tatsächlich wurden aber noch auf lange hinaus die in den letztgenannten
Stellen befindlichen Offiziere, wenn sie auch dem Generalstabe entnommen
sein mochten,unter den Offizieren “von der Armee“ geführt; erst von
1830 ab erscheinen vereinzelt aggregierte Offiziere des Generalstabes.
Im Jahre 1821 machte der Generalstab einen bedeutenden Schritt in seiner
Entwicklung vorwärts. Gelegentlich der Ernennung des Generals v. Müffling
zum „Chef des Generalstabes der Armee (das erste offizielle Auftreten dieser
seitdem beibehaltenen Bezeichnung) am 11. Januar d. J. wurde durch Order
vom 25. desselben Monats die bisherige Unterstellung des Generalstabes
unter das Kriegsministerium endgültig aufgehoben und der Chef, dem
Kriegsminister und den Kommandierenden Generalen koordiniert, dem Kriegsherrn
direkt unterstellt. Der Direktor des 2. Departements im Kriegsministerium,
Generalmajor Rühle v. Lilienstern, verblieb aber Chef des Großen
Generalstabes, der seit diesem Jahre gesondert in der Rangliste geführt
wurde, und behielt in ersterer Eigenschaft einen Teil der bisherigen Befugnisse
und Verpflichtungen; jedoch wurden die Ressortverhältnisse genau geregelt.
Diese selbständige Stellung des Chefs des Generalstabes der Armee,
welche bisher noch in keinem anderen europäischen Heere in dieser
Weise ausgebildet ist, und welche ihn zur selbständigen Leitung der
Operationen des gesamten Heeres im Kriege beruft und befähigt, ist
als eine der wesentlichsten Quellen für die tüchtigen Leistungen
des Generalstabes in den letzten Feldzügen zu betrachten. Am 31. August
1824 wurden die letzten Konsequenzen dieses Schrittes gezogen, indem unter
Auflösung des 2. Departements nunmehr dessen ganzer Wirkungskreis,
mit der ihm bis dahin verbliebenen Plankammer und dem Lithographischen
Institut, dem Großen Generalstab übertragen wurde. Trotzdem
blieb General Rühle v. Lilienstern selbst noch bis zum Jahre 1837
in der Stellung als „Generalstabsoffizier des Kriegsministeriums“ dem Direktor
des Allgemeinen Kriegs-Departements direkt unterstellt. Erst mit seinem
Ausscheiden aus dieser Stellung im genannten Jahre ging dieselbe ein, gleichzeitig
auch die besondere Stelle als Chef des Großen Generalstabes.
General v. Müffling gliederte den großen Generalstab in
vier Sektionen (kriegsgeschichtliche und die drei wie bisher bezeichneten
Kriegstheater) unter je einem Chef; jeder Sektion wurde eine der Abteilungen
der Landesvermessung (trigonometrische und drei topographische) zugeteilt,
die topographischen Aufnahmen selbst durch auf drei Jahre kommandierte
Offiziere aus der Armee ausgeführt. Der im selben Jahre neu aufgestellte,
auf 69 Generalstabsoffiziere - 16 beim Großen Generalstabe, 27 bei
den Generalkommandos, 20 bei den Divisionen bzw. dem Gouvernement von Luxemburg,
6 bei denGesandtschaften - bemessene Friedensetat erfuhr schon nach drei
Jahren, aus den damals notgedrungen sehr in den Vordergrund tretenden Sparsamkeitsrücksichten,
eine erhebliche Verminderung, indem er, unter Fortfall der Generalstabsoffiziere
bei den Divisionen und Gesandtschaften, auf im ganzen 45 Offiziere herabgesetzt
wurde. So ergab sich der wenig günstige Zustand, daß mehr als
die Hälfte des auf 101 Generalstabsoffiziere berechneten Kriegsbedarfes
bei einer Mobilmachung durch Offiziere aus der Front gedeckt werden mußte;
um so ungünstiger, als damals bei den engen und stabilen Verhältnissen
der Armee überhaupt und dem langsamen Avancement Versetzungen vom
Generalstab zur Truppe und umgekehrt sehr viel seltener als heutzutage,
also in der Armee viel weniger mit dem Generalstabsdienst vertraute Elemente
vorhanden waren. Indessen wurden im Jahre 1826 den Chefs der drei Kriegstheater
im Großen Generalstabe der Rang und die Gebührnisse als Regimentskommandeure,
wie sie die Chefs bei den Armeekorps schon seit länger bezogen, gewährt.
Besondere Verdienste erwarb sich General v. Müffling durch die
Einführung dreier Einrichtungen, welche noch jetzt als die wirksamsten
Mittel zur Ausbildung der Generalstabsoffiziere für ihre kriegerische
Tätigkeit gelten: der Uebungsreisen in ihrer heutigen Form, also mit
Zugrundelegung bestimmter Kriegslagen und Operationen, im Gegensatz zu
den früher allein üblich gewesenen Geländeerkundungen, der
taktischen Aufgaben und der Verwendung zu kriegsgeschichtlichen Arbeiten,
aus welchen als erstes „Generalstabswerk“ die Geschichte des Siebenjährigen
Krieges hervorging.
Müfflings am 28. November 1829 ernannter Nachfolger, General Krauseneck,
führte in gleicher Weise die Ausbildung des Generalstabes fort, besonders
in der Erziehung der Offiziere im Frieden für den Krieg und in der
Heranbildung zu selbständigem Handeln; seine besondere Stärke
lag in der übersichtlichen, möglichst einfachen und den natürlichen
Verhältnissen entsprechenden Anlage von Manövern, Generalstabsreisen
und dergleichen. Die hierbei von ihm gegebenen Bemerkungen zeigen einen
ausgesprochenen Sinn für das Naturgemäße und Abscheu vor
jeder Pedanterie und Künstelei. Die nämlichen Eigenschaften verlangte
er aber auch von seinen Untergebenen, und wußte mit scharfem Blick
diejenigen herauszufinden, welche seinen Anforderungen entsprachen. So
verdanken Moltke, Roon, Goeben, Tümpling und viele andere nachmals
berühmte Führer ihm ihre Berufung in den Generalstab. Wichtige
Organisationsänderungen fanden unter Krausenecks Leitung beim Generalstabe
nicht statt; nur wurde im Jahre 1843 eine schon 1833 gegebene Bestimmung
erneuert, wonach die Generalstabsoffiziere nicht zu lange in diesem Dienstverhältnis
verbleiben, sondern „nach Gelegenheit und Umständen“ zur Truppe zurücktreten
sollten, „damit ihre praktische Diensttüchtigkeit stets gesichert
und gefördert werde“. Im März 1848 wurde die Bezeichnung „östliches,
mittleres bzw. westliches Kriegstheater“ in“1., bzw. 2. und 3. Abteilung“
und der Titel“Chef“ in „Abteilungs-Vorsteher“ - 1852 „Abteilungschef“ geändert.
Bald darauf schied Krauseneck aus der fast 19 Jahre hindurch innegehabten
Stellung, am 13. Mai 1848 wurde der Generalleutnant v. Reyher mit Wahrnehmung
der Stelle als Chef des Generalstabes der Armee beauftragt, am 11. April
1850 zum wirklichen Chef ernannt.
Abgesehen von seiner Wirksamkeit für die Ausbildung der Offiziere,
welcher ein großer Teil der Führer der preußischen Armee
in den Kriegen von 1864 bis 1871 seine Schulung verdankt, insbesondere
Moltke und Prinz Friedrich Karl, und welche er durch Einführung der
Generalstabsreisen bei den Armeekorps vervollständigte, erweiterte
er auch die Organisation des Generalstabes. Die Mobilmachungen und kriegerischen
Ereignisse der Jahre 1848 bis 1850 hatten dargetan, daß die langen
Friedensjahre, wie bei der gesamten Armee, so auch beim Generalstabe mancherlei
organisatorische Schäden gezeitigt hatten, die namentlichen von den
allzusehr wirksamen Ersparnisrücksichten herrührten. Es machte
sich daher ein allgemeines Bedürfnis nach einer Umgestaltung und Erweiterung
des Generalstabs geltend, und so wurden denn durch Order vom 16. Dezember
1852 die Generalstabs-Offiziere bei den Divisionen unter Aufhebung der
bisher als selbständiges Offizierkorps bestandenen Adjutantur wieder
eingeführt, am 15. Februar 1853 der Friedensetat des Generalstabes
festgesetzt auf:
1 Generalleutnant als Chef,
13 Obersten (9 Chefs der Generalstäbe bei den Armeekorps, 1 bei
der Generalinspektion der Artillerie, 3 Abteilungschefs im Großen
Generalstabe),
32 Stabsoffiziere (9 bei den Generalkommandos, 18 bei den Divisionen,
5 im Großen Generalstabe)
18 Hauptleute (9 bei den General Kommandos, 9 im Großen Generalstabe),
im ganzen 64 Offiziere.
Da gleichzeitig durch die Formation der Armeekorps zu 2 anstatt zu
4 Infanterie-Divisionen der Kriegsbedarf sich verminderte, wurde
das Verhältnis zwischen Bestand und Bedarf ein wesentlich günstigeres.
Indessen blieben bis gegen Ende der 50er Jahre die Stellen der Abteilungs-Chefs
vielfach unbesetzt, bzw. wurden durch die Dirigenten des trigonometrischen
und topographischen Bureaus der Landesaufnahme mit wahrgenommen.
Am 9. Oktober 1857 starb der zum General der Kavallerie aufgerückte
v. Reyher, am 29. Oktober wurde der Generalmajor Frhr. v. Moltke mit Wahrnehmung
der Geschäfte beauftragt, dann am 18. September 1858 endgültig
zum Chef des Generalstabes der Armee ernannt. Moltkes Bedeutung und seine
Verdienste um den Deutschen Generalstab gebührend zu würdigen,
dazu ist hier weder Raum noch Gelegenheit; es seien daher hier nur die
äußeren Veränderungen in der Entwicklung der Organisation
während seiner 31jährigen Amtsführung angegeben.
Schon im Jahre 1862 wurde auf seinen Antrag das Personal des Großen
Generalstabes um einen Abteilungs-Chef, einen Stabs-Offizier und einen
Hauptmann vermehrt zur Bildung einer „militär-wissenschaftlichen Abteilung“,
welche es ermöglichen sollte, mit der spezifisch-wissenschaftlichen
Tätigkeit (Kriegsgeschichte, Militärgeographie, Statistik) einige
Offiziere zu betrauen, welche hierfür besonders geeignet erschienen,
und die von dem häufigen Wechsel zwischen Truppe und Großem
Generalstabe weniger berührt würden. Die weitere Ausgestaltung
derselben, obwohl unterm 5. Mai 1865 angeordnet, konnte wegen Mangels an
etatsmäßigen Mitteln nicht erreicht werden.
Während des Krieges von 1864 ergab sich ein gewisser Mangel an
Generalstabs-Offizieren, weil nicht die Armee als solche, sondern nur einzelne
Divisionen mobil gemacht und auf dem Kriegsschauplatz zu neuen Korpverbänden
zusammengestellt wurden, während doch in der Heimat die Stellen bei
den bestehenden Kommandobehörden auch besetzt bleiben mußten.
Der Große Generalstab deckte zwar den Bedarf aus seinen Offizieren,
war aber nun fast außerstande, seine Aufgaben weiter zu erfüllen.
Ähnliches ergab sich 1866 bei der Aufstellung der Reserve-Korps und
bei der Notwendigkeit, den Eisenbahnbetrieb dauernd einer sachkundigen
militärischen Leitung zu unterstellen und einen ausreichend bemessenen
stellvertretenden Großen Generalstab zurückzulassen, dessen
Tätigkeit auch während des Krieges nicht ruhen darf; insbesondere
hinsichtlich der Beobachtung der neutralen Länder und Heere, Leitung
des Nachrichtenwesens über die feindlichen Heere, Beschaffung und
Ergänzung von Karten und dergleichen mehr.
Zwar wurden die Generalstabs-Offiziere der Armee-Hauptquartiere auf
die knappste zulässige Zahl beschränkt, auch durch die Nichtaufstellung
mehrerer planmäßig vorgesehener Kavallerie-Divisionen und die
Auflösung der Generalkommandos des III. und IV. Armeekorps an Offizieren
gespart, während die Generalkommandos des VII. und VIII. Armeekorps
den Stamm für die Ober-Kommandos der Main- bzw. Elb-Armee bildeten;
dennoch traten im Lauf des kurzen Feldzuges nach und nach 105 Offiziere
in General-stabsstellungen in Tätigkeit, während der Friedensetat
im Ganzen nur 64 betrug.
Bei der großen Vermehrung des Heeres nach dem Kriege wurde versucht,
dem abzuhelfen und zugleich die schon 1865 geplante Errichtung einer besonderen,
den militär-wissenschaftlichen Zwecken gewidmeten und dadurch den
Großen Generalstab zugunsten seiner eigentlichen Berufstätigkeit
entlastenden Körperschaft verwirklicht. Die Kabinettsorder vom 31.
Januar 1867 setzte demgemäß den Stand an Offizieren folgendermaßen
fest:
für den Großen Generalstab:
3 Abteilungs-Chefs, 7 Stabs-Offiziere, 15 Hauptleute;
für den Nebenetat für wissenschaftliche Zwecke:
4 Abteilungs-Chefs, 5 Stabs-Offiziere, 12 Hauptleute;
für das Garde- und I. bis XI.Armeekorps
je 1 Chef des Generalstabes, 1 Stabs-Offizier, 1 Hauptmann, außerdem
1 Chef des Stabes bei der General-Inspektion der Artillerie;
für die 25 Divisionen (einschließlich Garde-Kavallerie-Division)
je 1 Stabs-Offizier.
Die Gesamtzahl betrug also, den Chef des Generalstabes der Armee eingerechnet,
88 Offiziere des Haupt-, 21 des Nebenetats, in Summa 109, denen durch den
Eintritt Sachsens und Hessens in das Norddeutsche Bundesheer noch 8 bzw.
2 Offiziere hinzutraten.
Beim Großen Generalstabe verblieben, nach der vom General v.
Moltke unterm 24. Februar 1867 gegebenen Einteilung, außer der Kanzlei
die drei, den alten Kriegstheatern entsprechenden Abteilungen, von denen
die 1. die im Osten, die 3. die im Westen Deutschlands angrenzenden Nachbarländer
bearbeitete, die 2. die Verhältnisse der deutschen Armee und, in einer
besonderen Abteilung, die zu immer größerer Bedeutung angewachsenen
Eisenbahn-Angelegenheiten. Am 30. Januar 1869 wurde dann die Eisenbahn-Abteilung
als selbständige abgezweigt. Zum Nebenetat rechneten die kriegsgeschichtliche,
die neugebildete geographisch-statistische, die topographische Abteilung
und die Landestriangulation sowie die Plankammer. Jedoch wurde diese rein
etatsrechtliche Scheidung später nicht immer festgehalten, vielmehr
Offiziere des Haupt-wie des Nebenetats wechselweise auch bei anderen Abteilungen,
je nach ihrer besonderen Eignung, verwendet.
Im Juli 1870 wurden an preußischen Generalstabs-Offizieren mobil:
beim Großen Hauptquartier 14
beim Ober-Kommando der I. Armee 6
beim Ober-Kommando der II. und III. Armee je 8
bei den 3 General-Etappen-Inspektionen je 1 als Chef,
bei den 5 General-Gouvernements im ganzen 14
und 1 von der Marine,
bei den 12 General-Kommandos je 4
bei den 24 Infanterie-, 7 Kavallerie-, 4 Reserve
und Landwehr-Divisionen je 1
außerdem 1 bei der württemb. Feld-
Division,
im ganzen also 137,
während als immobil im stellvertretenden Großen Generalstabe
noch 23 Offiziere zurückblieben. Von den übrigen deutschen Staaten
stellte Sachsen, außer einem Offizier im GroßenHauptquartier,
für sein Armeekorps bzw.für das bald formierte Ober-Kommando
der Maas-Armee 10 Offiziere; Hessen 1 Offizier zum Ober-Kommando der II.
Armee und zwei für seine Division;Bayern außer einem Offizier
zum Ober-Kommando der III. Armee und einigen dem Hauptquartier der letzteren
folgenden Offizieren für seine zwei Armeekorps 24 Offiziere (auch
bei jeder Infanterie- und Kavallerie-Brigade einen); Württemberg 1
Offizier zum Ober-Kommando der III. Armee und 8 für seine Feld-Division
(auch bei jeder Brigade einen); Baden endlich 1 Offizier zum Ober-Kommando
der III. Armee und 4 für seine Feld-Division. Mit dem mobilen deutschen
Heere rückten also im ganzen annähernd 200 Generalstabs-Offiziere
aus; und diese Zahl wuchs noch während des Krieges durch Bildung neuer
Armee-Ober-Kommandos, Armeekorps, Reserve-Divisionen und General-Gouvernements
im besetzten feindlichen Gebiet, wofür allerdings die in Deutschland
errichteten General-Gouvernements zumTeil eingingen. Es mußte daher
wiederum eine erhebliche Zahl von Offizieren aus der Front in Generalstabs-Stellungen
Verwendung finden. Nach dem Frieden wurde, infolge Errichtung des XIV.
und XV. Armeekorps, der Stand an Generalstabsoffizieren im Hauptetat auf
106, im Nebenetat auf 29 erhöht und durch Kabinettsorder vom 3. Oktober
1871 die gesamte Stellenbesetzung neu geregelt.
Auch die seitdem noch eingetretenen Heeresvermehrungen haben eine verhältnismäßige
Vermehrung des Truppen-Generalstabes und der gesteigerten Arbeitslast entsprechend,
auch des Großen Generalstabes, unter Schaffung neuer Abteilungen,
zur Folge gehabt. Ferner wurde im Jahre 1881 auf Wunsch des General-Feldmarschalls
Grafen Moltke die Stelle eines General-Quartiermeisters, gewissermaßen
als sein Adlatus, zur Entlastung von mancherlei laufenden Geschäften,
wieder geschaffen. Dieselbe ging jedoch 1889 nach dem Ausscheiden des Feldmarschalls
wieder ein, und wurden dafür drei, seit dem 1. April 1894 vier Stellen
für Ober-Quartiermeister, mit Brigade-Kommandeurs-Rang, errichtet,
deren jedem einige Abteilungen des Großen Generalstabes unterstellt
sind, und von denen seit dem 1. April 1897der älteste den Titel als
General-Quartiermeister führt. Mit dem 1. April 1898 ging der Nebenetat
ein; die demselben angehörigen Offiziere wurden entweder in den Hauptetat
versetzt oder weiter als „dem Generalstabe zugeteilt“ à la suite
eines Truppenteils geführt.
Generalstab der Armee.
Stiftungstag:
Laut A. K. O. vom 26. 11. 1803 Neuorganisation des General-Quartiermeister-Stabes
vom 1. 1. 1804 ab.
Entwicklung:
25. 12. 1808 Errichtung des Allgemeinen Kriegs-Departements, dessen
2. Division auch die Geschäfte des jetzigen Großen Generalstabes
wahrzunehmen hat.
26. 12. 1808 Zuteilung von Offizieren des General-Quartiermeister-Stabes
zu den Stäben der Gouvernements und Brigaden. (Gesamtstärke im
Frieden: 19 Generalstabs-, 15 attachierte Offiziere).
28. 8. 1814 Umformung der 2. Division in das 2. Departement des Kriegsministeriums,
welches die Entwürfe für den Generalstab zu bearbeiten und die
Beschäftigung der Offiziere desselben und der Adjudantur zu leiten
hat, dem auch die Plankammer unterstellt bleibt. A. K. O. vom 20. 6. 1817:
Festsetzung des Friedens-Normal-Etats für den Generalstab auf 39 Offiziere
beim Truppen- 22 beim Großen Generalstabe.
9. 1. 1821 Verleihung des Regiments-Kommandeur-Ranges an die Chefs.
25. 1. 1821 Unabhängigkeit des Generalstabes vom Kriegsministerium;
ein Teil der bisherigen Befugnisse und Geschäfte verbleibt jedoch
nach dem 2. Departement.
29. 3. 1821 neuer Friedens-Normal-Etat, im ganzen 60 Generalstabs-Offiziere.
31. 8. 1824 Auflösung des 2. Departements, Verbleiben nur eines
Generalstabsoffiziers beim Allgemeinen Kriegs-Departement.
11. 11. 1824 neuer Friedens-Normal-Etat, im ganzen 45 Generalstabs-Offiziere,
Fortfall derselben bei den Divisionen.
30. 3. 1837 Eingehen der Stellung des Generalstabs-Offiziers beim Kriegsministerium.
15. 2. 1853 neuer Friedens-Normal-Etat, im ganzen 64 Generalstabs-Offiziere.
18.6. 1853 Wiedereinführung der Generalstabs-Offiziere bei den
Divisionen.
31. 1. 1867 Erhöhung des Friedensetats auf 88 Offiziere im Haupt-,
21 im Nebenetat und 40 kommandierende Offiziere.
27.12. 1881 Errichtung der Stelle des General-Quartiermeisters.
14. 3. 1889 Fortfall - vom 1. 4. 1889 ab - dieser Stelle, Errichtung
von 3 Stellen für Oberquartiermeister.
1. 4. 1894 Umwandlung der Stelle des Chefs der Landesaufnahme in eine
4. Ober-Quartiermeister-Stelle.
1. 4. 1897 Wiedererrichtung der Stelle des General-Quartiermeisters.
1. 4. 1898 Fortfall des Nebenetats
1. Chefs des Generalstabes der Armee.
1821 Gen. Maj. v. Müffling, Gen. Weiß, zuletzt Gen. Lt.
1829 Gen. Lt. Krauseneck, zuletzt Gen. d. Inf.
1848 Gen. Lt. v. Reyher, zuletzt Gen. d. Kav.
1857 Gen. Maj. Frhr.v. Moltke, zuletzt Gen. Feldmarschall
(1870 f. d. Dauer des mob. Verh. stellvertr. Gen. Lt. z. D. v. Hanenfeldt)
1888 Gen. d. Kav. Gr.v. Waldersee
1891 Gen. d. Kav. Gr. v. Schlieffen, jetzt Gen. Oberst.
2.General-Quartiermeister.
a) Nach der alten Organisation, als Chefs des General-Quartiermeister-Stabes
1655 Oberstlt. v. Bellicum 1744 Gen. Lt. Gr. v.Schmettau
1655 Oberstwachtmeister Holsten 1756-1757) Oberstlt.v.Gaudi
1657 v. d. Osten 1758-1759)
1670 de Chièze 1763 Oberst v. Anhalt
1670 v. Holstein 1787 Gen. Maj. v. Pfau
1673 Blesendorf 1796 Gen. Lt. v. Geusau
1678 Oberstlt. Schleither 1806 interim. m. F. b. Gen. Maj.
1678 de Maistre v. Laurens
1686 du Puy 1808 Gen. Quartierm. Lt. Gen. Maj.
1689 Margace v. Scharnhorst
1701 Oberstlt. de Brion 1812 Gen. Quartierm. Lt. Oberst
1706 de Montargue v. Rauch
1706 v. Eosander 1813 Gen. Maj. v. Scharnhorst
1729 Gen. Maj. du Moulin 1813 Gen. Lt. v. Gneisenau
b) Nach der neuen Organisation.
1881-1889 Gen. Maj. Gr.v. Waldersee 1902 Gen. Lt. v. Bülow
1896 Gen. d. Inf.v. Oberhoffer 1904 Gen. Lt. v. Moltke.
3. General-Quartiermeister-Leutnants - nach der Organisation von 1803
- bzw. Ober-Quartiermeister nach der neuen Organisation.
1804 Gen. Maj. v. Phull 1804 Oberst v. Scharnhorst
1804 Oberst v. Massenbach
1889-1890 Gen. Lt. Gr. v.Haeseler (III.) 1894-1897 Gen. Lt. v. Stünzner
(I)
1889-1891 Gen. Lt. Gr. v. Schlieffen (I.) 1895-1897 Gen. Maj. Köpke
(II)
1889-1890 Gen. Lt. v. Holleben (II, 1895-1896 Gen. Maj. Meckel
(V)
dann III) 1895 K. S: Gen. Lt. Frhr. v. Hausen (III)
1890-1891 Gen. Lt. v. Zingler 1. (II) 1896-1899 Gen. Lt. Rothe (IV)
1890-1896 Gen. Lt. Oberhoffer (III, 1897-1898 Gen. Lt. Frhr v.
Gayl (III)
dann IV)
1891-1892 Gen. Lt. Edler v. d. Planitz II. (II) 1897-1898 Gen. Lt.
v. Alten (II)
1891-1893 Gen. Maj. v. Bock u.. 1898 Gen. Maj. v. Lessel (III)
Polach (I) 1899 Gen. Maj. Beseler (II)
1892-1895Gen. Maj. v. Mickusch- 1899 Gen. Maj. v. Blankenburg (IV)
Buchberg (II, dann I) 1900 Gen..Lt. Frhr. v. Rechenberg (III)
1893-1895 Gen. Maj. Frhr.v. Falkenhausen (II) 1900 Gen. Maj.v. Goßler
(II)
1893-1894 Gen. Maj. v. Langenbeck (III) 1903 Gen. Lt.v. Haußmann
(II)
1894 Gen. Maj. Gr. v. Keller (III) 1903 Gen. Lt. Frhr. v. Gayl (I,
dann III)
1903 Gen. Lt. v. Scheffer
(Landes-Aufnahme)
Standort
(ausschl. der bei auswärtigen Stäben verwendeten Offiziere)
Berlin.
Großer Generalstab.
Stiftungstag:
Laut A. K O. vom 25. 12. 1808 Errichtung der 2. Division des Allgemeinen
Kriegs-Departements.
Entwicklung:
28. 8. 1814 Umformung in das 2. Departement des Kriegsministeriums.
31. 1. 1816 Einteilung in drei Kriegstheater, die historische und die
Aufnahme-Abteilung mit der Plankammer.
25. 1. 1821 Unabhängigkeit des Generalstabes vom Kriegsministerium;
Uebertragung eines Teils der Geschäfte des 2. Departements an den
Großen Generalstab, der von da ab gesondert in der Rangliste geführt
wird, Gliederung desselben in 4 Sektionen.
31.8.1824 Auflösung des 2. Departements, völlige Übertragung
der Geschäfte desselben auf den Großen Generalstab, einschl.
der Plankammer und des lithographischen Instituts.
11. 11.1824 Herabsetzung des Etats auf 17 Offiziere einschl. des Chefs
des Generalstabes der Armee und des Generalstabs-Offiziers beim Kriegsministerium.
30. 3. 1837 Eingehen der Stellung des Letztgenannten und der Stelle
als Chef des Großen Generalstabes.
2. 3. 1848 Aenderung der Bezeichnung der Kriegstheater in 1., 2., 3.
Abteilung, der Chefs als Abteilungs-Vorsteher.
16. 12. 1852 die letzteren erhalten die Bezeichnung Abteilungs-Chefs.
1862 (laut Etat, ohne besondere Order) Einrichtung einer militär-wissenschaftlichen
Abteilung.
31. 1. 1867 Verstärkung derselben zum Nebenetat für wissenschaftliche
Zwecke, 21 Offiziere.
24. 2. 1867 Einteilung des Großen Generalstabes einschl. Nebenetat
in die 1. bis 3. Abteilung - bei der 2. die besondere Eisenbahn-Abteilung
- ,die kriegsgeschichtliche, geographisch-statistische, topographische
Abteilung, Landes-Triangulation, Plankammer und Kanzlei.
30. 1. 1869 Abzweigung der Eisenbahn-Abteilung als selbständige
(Chef-Stelle etatsmäßig 8. 6. 1871).
1. 4. 1889 Errichtung einer 4. Abteilung.
20. 2. 1890 Erhöhung - vom 1. 4. 1890 ab - des Etats um 5 Abteilungs-Chefs,
5 Stabs-Offiziere, 7 Hauptleute im Hauptetat, Errichtung der Zentral-Abteilung.
1. 10. 1894 Errichtung einer 5. und 6. Abteilung.
3. 6. 1896 desgl. einer 7. und 8. Abteilung.
6. 8. 1896 Teilung der kriegsgeschichtlichen Abteilung in I. und II.
1. 4. 1898 Fortfall des Nebenetats.
23. 7. 1900 Errichtung einer 9. Abteilung.
a) Direktoren.
1808 der 2. Division des Allgem. Kr. Depart. Maj. v. Rauch
1814 des 2. Depart. des Kriegsministeriums Gen. Maj. v.Grolman
1820 des 2. Depart. des Kriegsministeriums Gen. Maj. Rühle v.
Lilienstern,
zugleich Chef des Großen Generalstabes und Chef der historischen
Abteilung.
b) Abteilungs-Chefs im Großen Generalstabe, bzw. entsprechende
Dienststellen der früheren Organisation.
1814-1820 v. Lützow (östl.) 1849 v. Hoepfner
1814-1820 v. Arnauld (mittl.) 1849-1856 Serwien ( Kr. G., dann 2.)
1814-1820 v. Pfuel (westl.) 1850-1853 Kirchfeldt (Chef d. St. d.
1814-1837 Gen. Maj. Rühle v. Lilien- Gen. Gouv. am
Rhein)
stern (Kr. G.) 1853 v. Etzel (1.)
1817-1826 Gen. Maj. v. Reiche (östl.) 1853-1858 v. Alvensleben
(Chef d.
1820-1821 v. Rohr St. d. Gen. Gouv. am Rhein)
1820-1821 Frhr. v. Brandenstein (mittl.) 1854 v.Fransecky (Kr.
G.)
1820-1821 Frhr. v. Canitz (östl.) 1856 v. Kirchbach (2.)
1820-1829 Bar. v. Rheinbaben 1857-1866 Gen. Maj. v. Hesse (3.,.
dann 1.,
(1826 westl.) zugl. Dir. des trigon Bur.)
1821-1826 v.Selasinsky 1857-1861 v. Ollech (Kr. G.u. 2.)
1821-1822 v. Prittwitz (mittl.) 1859 v. Hanenfeldt (3.)
1827-1833 v. Ronder (mittl.) 1859-1861 v. Chaumontet (1.)
1827-1846 Gen. Maj. Wagner (Kr. G.) 1861-1864 Petersen (1., dann 3.
u. Kr. G.)
1827-1830 Heymann (östl.)
1829-1830 v. Willisen (westl.) 1861-1862 v. Bosse (2.)
1829-1832 v. Below (östl.) 1862-1864 v. Sandrart (2.)
1831 v. Bockelmann 1864-1866 v. Doering (3.)
1832-1834 Staff gen. v. Reitzenstein 1864-1866 v. Borries (2.)
(westl.) 1866-1869 v. Strantz (1.)
1833-1836 v. Reichenbach (mittl., 1866-1871 Veith (2.)
dann östl.) 1866-1869 Gr. v. Wartensleben (3.)
1833-1837 v. Gerlach (östl., dann mittl.) 1869-1871 Bronsart v.
Schellendorff (1.)
1834-1835 v. Felden (westl.)
1835-1839 v. Stockhausen (westl.) 1869-1871 Gen. Maj. v. Stiehle (3.,
1837 v. Brandt dann 2.)
1838-1843 v. Salpius (mittl.) 1870-1876 v. Brandenstein (Eisb.,
1838-1843 v. Carisien (östl., dann dann 2.)
westl.) 1871-1874 Gen. Maj. Gr. v. Wartensleben
1840-1842 Bar. v. Reitzenstein (östl.) (3., dann 2., dann
Kr. G.)
1842-1845 Schmidt (östl.) 1871-1872 v. Grolman (1.)
1843 Kusserow (westl.) 1871-1873 v. Unger (3. dann 2.)
1844-1857 Bayer (3., zugleich Dir. 1872-1874 Frhr. v. Hilgers (1.)
des trigon. Bureaus) 1873 1881 Gen. Maj. Krause (3.)
1846-1849 Stavenhagen (östl., dann 2.) 1873-1882 Gen. Maj. Keßler
(Eisb.)
1848 Frhr. v. Moltke 1874-1875 v. Kretschmann (1.)
1875-1878 v. Scherff (1.) 1898-1901 Dittlinger (4.)
1876-1877 v. Wittich (2.) 1898 Nethe
1877-1881 v. Manthey (2.) 1898-1899 v. Schmidt (bish. Nebenetat trigon)
1878 v. Westernhagen (1.)
1879-1880 Gr. v.Haeseler (Kr. G.) 1898-1904 Gen. Maj. Schulze (bish.
1880-1885 Gen. Maj. Vogel v. Nebenetat, topogr.)
Falckenstein (Kr. G. dann 2.) 1898-1900 Waenker v. Dankenschweil
1881-1884 Steffen (3.) (bish. Nebenetat, 5.)
1881-1883 Hassel (bish. Nebenetat, 1.) 1898-1901 Gen. Maj. v. Bernhardi
(Kr. G. I.)
1882-1889 Gen. Maj. Oberhoffer (Eisb.) 1898-1901 Frhr. v. Manteuffel
(6.)
1883-1885 v. Holleben (1.) 1898-1900 v. Bülow (Zentr.)
1884-1888 Gen. Maj.Gr. v. Schlieffen (3.) 1898-1899 Scholz (8.)
1886-1889 Gr. v. Keller (1.) 1899-1900 v. Oven (8.)
1888-1891 Stoetzer (3.) 1899 v. Below
1888 Krahmer 1899 Nieber
1888-1891 Rothe (2.) 1899-1900 Gündell (2.)
1889-1890 Gen. Maj. v. Zingler (4.) 1899-1902 v. Wallenberg (5.)
1889-1890 Gen. Maj. v. Bülow (1.) 1900-1903 Matthias (trigon.)
1889-1892 Gen. Maj. v. Igel (Eisb.) 1900-1901 v. Jakobi (9.)
1889-1898 Gen. Maj. v. Goßler, (bis 1900 v. Steuben (8.)
1895 á la suite Hus. Rgts.
12, Zentr.) 1900 v. Lindenau (1.)
1889-1892 Gen. Lt. v. Taysen (bish. 1900-1903 Deimling (2.)
Nebenetat, Kr. G.) 1900-1903 v. Eberhardt (7. dann 6.)
1890-1892 v. Krosigk (1.) 1900-1903 Gen. Maj. v. d. Groeben ((Eisb.)
1890-1893 v. Perbandt (4.) 1900-1903 Gen. Maj. Deines (4.bis 1902,
1891-1898 Gen. Maj. Frhr. v. Rechenberg dann Gesch. als
O. O.)
(3. dann 6.)
1891-1892 v. Eichhorn (2.) 1901 Salzmann (7.)
1892-1895 v. Heeringen (2.) 1901 v. Steuben
1901 v. Krosigk
1892-1896 Gen. Maj. v. Massow (Eisb.) 1901-1902 v. Steuben (8.)
1892-1897 Gen. Maj. Frhr. v. Gayl (1.) 1901-1902 Frhr. v. d. Goltz
(Zentr.)
1892-1895 Gen. Maj. Meckel (Kr. G.) 1901-1902 v. Zitzewitz (2.)
1893-1894 K. W. Gen. Maj. v. Sick (1.) 1902 Riemann (4.)
1893-1896 Linde (4.) 1902-1903 Wandel
1894-1897 Rasmus (5.) 1902 v. Hutier (7.)
1894 1896 Gen. Maj. Rothe (3.) 1902-1904 v. Knoerzer, K. W. (5.)
1895-1896 Gen. Maj. Sommer(topogr). 1903 v. Pannewitz
1903-1904 Berrer, K. W. (7.)
1895-1899 v. Wittcken (2.) 1903 v. Kleist
1896-1900 Gen. Maj. Budde (Eisb.) 1903 Staabs (Eisenb.)
1896 Gr. v. Schmettau 1903 Stein (2.)
1896-1897 v. Voß (8.) 1903-1904 Chales de Beaulieu
1896 Frhr. v. Manteuffel (6.) 1903 v. Freitag-Loringhoven
(Kr. G. 1.)
1896-1902 v. Flatow (3.)
1896-1900 Gr. York v. Wartenburg 1903 v. Heuduck
(7. dann 1.) 1903 Gen. Maj. Gr. v. Moltke
1897-1898 Gronau (1.) 1904 Lauenstein
1897-1898 v. Kleist (bish. Nebenetat, 1904 Dickhuth
Kr. G.I) 1904 v. Steuben (6.)
Standort.
Berlin.
Dem Großen Generalstabe zugeteilt.
Stiftungstag:
Laut A. K. O. vom 5. 8. 1865, abgeändert durch A: K. O. vom 8.
2. 1866, Errichtung des Nebenetats für die zu wissenschaftlichen Zwecken
bei dem großen Generalstabe fungierenden Offiziere (3 Abteilungs-Chefs,
3 Stabsoffiziere, 1 Hauptmann).
Entwicklung:
31. 1. 1867 Erhöhung des Nebenetats für wissenschaftliche
Zwecke auf 4 Abteilungs-Chefs, 5 Stabsoffiziere, 12 Hauptleute einschl.
der Landesaufnahme,
29. 12. 1874 Erhöhung (vom 1. 1. 1875) um 1 Abteilungs-Chef, 1
Stabsoffizier, 4 Hauptleute, behufs Umgestaltung der Landesaufnahme,
20. 2. 1890 desgl. (vom 1. 4. 1890 ab) um 3 Stabsoffiziere,
1. 4. 1898 Fortfall des Nebenetats, Bezeichnung der Offiziere als dem
Großen Generalstabe zugeteilt.
Abteilungs-Chefs .
1867-1868 Gen. Lt. v. Hesse 1887-1894 Gen. Maj.Frhr. v. Gayl
1867-1873 Zimmermann (topogr) (geogr. stat.)
1867-1875 Gen. Lt. v. Morozowicz 1888-1892 Morsbach (trigon.)
(trigon.) 1888-1896 Gen. Maj. v. Usedom
1867-1873 v. Sydow (geogr. stat.) (kartogr.)
1869-1872 v. Verdy du Vernois (Kr. G.) 1890 v. Wildenbruch
1890-1891 Niemann
1872 Krause (3) 1890 Ebeling
1873-1882 Geerz (topogr., dann 1891 Stohrer K. W.
kartogr.) 1892-1903 Gen. Lt. v. Leszczinsky
1874-1878 Gen. Lt. Gr. v. Wartensleben- (Kr. G. II)
(bisher Haupt. Et., Kr. G.) 1892 Liebert
1875-1882 Gen. Maj. Regely. 1892-1893 Stenzel
(geogr stat.) 1893-1895 Sommer (topogr.)
1875-1883 Baumann (topogr.) 1893-1902 Gen. Lt. Steinmetz (kart.)
1875-1888 Gen. Lt. Schreiber (trigon.) 1893-1898 v. Schmidt (trigon.)
1877-1879 Karnatz (Kr. G. dann 1.) 1895-1897 v. Kleist (Kr. G., dann
Kr. G. I)
1877-1881 Hassel (1.)
1881-1890 Gen. Maj. v. Taysen 1896-1897 Gen. Maj. Sommer
(Kr. G.) (topogr.)
1882-1893 Gen. Lt. Steinhausen 1897-1898 Schulze (topogr.)
(kartogr. dann topogr.) 1897 Krahe
1882-1886 v. Leitholdt (geogr. stat.) 1897-1898 Waenker v. Dankenschweil
(5.)
1883-1887 Rhein (topogr.)
1886-1887 Kneusels (geogr. stat.) 1902 Gen. Maj. von Flatow (3.)
1887-1888 Haupt 1902 v. Loos (5.)
1902 Villain (kartogr.)
Standort.
Berlin.
Landesaufnahme.
Stiftungstag:
1796 Übertragung der allgemeinen Landesvermessung an den General-Quartiermeisterstab,
Ausführung nach willkürlich gewählten Grundsätzen und
Maßstäben in Westfalen unter Gen. Maj. v. Lecoq, in Schlesien
unter Oberst v. Massenbach, in Südpreußen unter Maj. v. Brodowsky.
Entwicklung und Tätigkeit:
Einführung eines einheitlichen Maßstabes und der astronomisch-trigonometrischen
Netzlegung durch die der A. K. O. vom 26. 11. 1803 bei gegebene Instruktion.
A. K. O. 25. 12. 1808 Unterstellung unter die 2. Division des Allgemeinen
Kriegsdepartements.
31. 1. 1816 Teilung der Arbeiten unter:
I. Abteilung am Rhein und in Thüringen, unter Leitung des Gen.
Lt. v. Müffling,
II. Abteilung an und östlich der Elbe, unter Leitung der Aufnahme-Abteilung
des 2. Departements des Kriegsministeriums, zerfallend in
a) astronomisch-trigonometrisches Bureau,
b) Aufnahme- und Zeichenbureau.
1817 Errichtung des lithographischen Instituts.
1818 Beginn der einheitlichen Neuaufnahmen für die Generalstabskarte.
11. 1. 1821 Uebertragung der oberen Leitung der Vermessungs-Angelegenheiten
an den Gen. Lt. v. Müffling, Einführung der Meßtisch-Aufnahmen
durch ihn.
3. 2. 1825 Uebertritt des lithographischen Instituts zum Generalstab.
1830 Beginn der Neuaufnahmen nach neuem gründlicherem System.
1833 Zusammenziehung der drei Abteilungen des topographischen Bureaus.
1865 Erweiterung des trigonometrischen Bureaus zum Bureau der Landes-
Triangulation.
21. 6. 1870 Errichtung des Zentral-Direktoriums für das Vermessungswesen
im Preußischen Staate,
1872 Zentral-Direktorium der Vermessungen. Laut A. K. O. vom 23. 1.
1875 Errichtung der Stelle des Chefs der Landesaufnahme; unter ihm:
trigonometrische, topographische und kartographische Abteilung,
letztere mit der photographischen Anstalt und der Plankammer,
1. 4. 1894 Umwandlung der Chefstelle in eine 4. Ober-Quartiermeisterstelle.
a) Chefs der Landesaufnahme.
1821-1829 Gen. Lt. v.Müffling 1888 Gen. Lt. Schreiber
1875 Gen. Lt. v. Morozowicz 1893 Gen. d. Inf. v. Oberhoffer
1882 Gen. Maj. Regely 1902 Gen. Lt. Steinmetz
1886 Gen. Maj. Golz 1904 Gen. Lt. v. Scheffer
b) Chefs der trigonometrischen Abteilung bzw. der Landes-Triangulation.
1819 v. Oesfeld 1875 Schreiber
1844 Baeyer, zugleich Chef eines 1888-1892 Morsbach
Kriegstheaters im Gr. Gen. St. 1893 v. Schmidt
1858 Gen. Lt. v. Hesse, zugleich Chef 1899-1900 v. Bertrab (in Vertret.)
der 3. Abt.im Gr. Gen. St. 1900 Matthiaß
1868 v. Morozowicz 1903 v. Bertrab in (Vertr.)
c) Chefs der topographischen Abteilung (bis 1833 Dirigenten der verschiedenen
Abteilungen).
1819 Gen. Lt. Müffling (selbst. I. Abt.) 1843 Schmidt
1848 Hindersin
1819 v. Decker 1849 Schmidt
(1. Brigade der II.Abt.)
1819 Kapt. v. Rau (2. Brigade der II. Abt., 1852 Leo
von 1821 ab 1. Abt.) 1856 Frhr. v. Wrangel
1821 Knackfuß (2., von 1822 ab 1860 Zimmermann
3. Abt., von 1833 ab Dirigent des 1873 Geerz
ganzen Bureaus. 1875 Baumann
1821 v. Decker (3. Abt.) 1883 Rhein
1822 Haenel v. Cronenthal (2. Abt., 1888 Gen. Lt. Steinhausen
von 1842 ab Dirigent des ganzen 1893 Gen. Maj. Sommer
Bureaus) 1897 Gen. Maj. Schulze.
d) Chefs der kartographischen Abteilung (von 1817 bis 1861 lithographisches
Institut).
1819 v. Reiche 1882 Steinhausen
1821 Rittm. Harpe 1887 Gen. Maj. v. Usedom
1828 Kurts 1896 Gen. Maj. Steinmetz
1846-1861 Hptm. Sineck 1902 Villain.
1875 Geerz
Plankammer.
Stiftungstag:
Neueinrichtung der im Stadtschlosse zu Potsdam unter Friedrich d. Gr.gebildeten
Plankammer durch A. K. O. vom 26. 11. 1803.
Entwicklung:
25. 12. 1808 Unterstellung unter die 2. Division des Allgemeinen Kriegs-Departements.
31. 1. 1816 Einrichtung der
alten Plankammer in Potsdam ) beide dem 2. Departement des
neuen Plankammer in Berlin ) Kriegsministeriums unterstellt,
Trennung des Archivs und der Bibliothek von der Plankammer.
31. 8. 1824 Überweisung der zusammengezogenen Plankammer an den
Großen Generalstab.
Inspektoren.
1798 Direktor Gen. Maj. v. Knobloch 1888 Mirsch
1796 1. Inspektor Reymann 1898 v. Nassau
1836 Hptm. a. D. Piepersberg 1898 Müller.
1859 Neumann
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