| Kriegsministerium
Geschichtliche Entwicklung
Die ersten Anfänge einer dem heutigen Kriegsministerium ungefähr
entsprechenden, d.h. ausschließlich für die Bearbeitung aller
Angelegenheiten des Heeres und der Heeresverwaltung bestimmten Behörde,
sind auf die Kabinettsorder Friedrichs des Großen vom 25. Februar
1746 zurückzuführen.
Bis dahin bearbeitete die höchste Verwaltungsbehörde des
Staates, das von Friedrich Wilhelm I. am 19. Januar 1723 eingerichtete
General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänen-Direktorium, gewöhnlich
kurzweg General-Direktorium genannt, in seinen vier - seit Juni 1740 fünf
- Departements, von denen jedes mehrere Provinzen umfaßte, die gesamte
Staatsverwaltung. Jedes Departement zerfiel, ebenso wie die ihm unterstellten
Kriegs- und Domänenkammern der Provinzen, in eine Kriegsabteilung
und eine Domänenabteilung. Das Departement, welches die Kurmark, Magdeburg
und Halberstadt bearbeitete, hatte gleichzeitig auch die Marsch- und Verpflegungsangelegenheiten
der Armee zu erledigen.
1746
Durch die genannte Order wurde nun im General-Direktorium ein besonderes
Kriegs-Departement gebildet und diesem alle die Militärverwaltung
betreffenden Angelegenheiten, mit Ausnahme der Remontierung, Bewaffnung
und Bekleidung, zugewiesen; ferner die Invalidensachen, die Angelegenheiten
der Salpeterfabrikation und der Gold- und Silbermanufaktur, welche letztere
die Einnahmen für das Potsdamer Militär-Waisenhaus lieferte.
Das Kriegs-Departement war aber eine nur mit Zivilbeamten besetzte Behörde;
wenn auch vereinzelt an Generale - zuerst 1760 dem General v. Wedel - der
Titel „Kriegsminister“ verliehen wurde.
Das General-Direktorium stellte alljährlich im Frühjahr den,
nach Bestätigung durch den König, vom Juni des laufenden bis
zum Juli des nächsten Jahres gültigen, alle Einnahmen und Ausgaben
der Heeresverwaltung genau festsetzenden General-Kriegsetat auf, sowie
die monatlichen General-Kriegs-Kassen-Etats, welche zur Zahlung auf die
General-Kriegskasse angewiesen wurde.
Am 25 Juni 1787 errichtete Friedrich Wilhelm II. daneben das Ober-Kriegs-Kollegium,
mit der Bestimmung, „alle militärischen Angelegenheiten, insofern
sie die innere Einrichtung der Armee, ihre Verfassung, Verpflegung usw.
betreffen“, zu bearbeiten, während zum Ressort des Militär-Departement
des General-Direktoriums alle Militärangelegenheiten gehören
sollten, „insofern sie finanzmäßig sind“, also „alle Kassenangelegenheiten,
die Aufbringung und Auszahlungen der Verpflegungen, die Vorspann- und Marschsachen,
Magazinanstalten, Administrierung derjenigen Fonds, aus welchen Militäranstalten
unterhalten werden, und dergleichen zur Staatswirtschaft insonderheit gehörige
Sachen, worunter auch die Invalidenkasse in Ansehung ihrer Administration
zu rechnen ist“.
Das Ober-Kriegs-Kollegium zerfiel unter dem Ober-Präsidenten,
General-Feldmarschal Herzog v. Braunschweig, dem Vize-Ober-Präsidenten,
General der Infanterie v. Möllendorff, dem Kriegs-Präsidenten,
Generalleutnant von Rodich, dem Vize-Kriegspräsidenten, Generalmajor
v. Kannewurff in sieben Departemants:
1. (Infanterie-) Departements, Direktor Generalmajor v. Vittinghoff,
2. (Kavallerie-) ” ” ” v. Backhoff,
3. (Artillerie-) ” ” ” v .Dittmar,
4. (Genie-) ” ” ” v. Regeler,
5. (Verpflegungs-) ” ” ” v.d. Groeben,
6. (Montierungs-
und Armatur-) ” ” ” v. Boyen,
7. (Invaliden-) ” ” ” v. Solong;
in jedem Departement arbeiteten ein oder mehrere höhere Offiziere
als Assessoren, im 3. sogar noch ein Generalmajor, v.Moller.
Der Kriegspräsident führte den Titel als erster, der Direktor
des 5. Departements als zweiter Kriegsminister. Außerdem gehörten
zum Ober-Kriegs-Kollegium noch das General-Auditoriat, die General-Kriegskasse
und die Geheime Kriegskanzlei.
1790
Am 5. November 1790 wurde das Militär-Departement des General-Direktoriums
der Finanzen und Administration, wie es jetzt hieß, mit dem Ober-Kriegs-Kollegium
als 8. Departement vereinigt, ohne aber seine Selbständigkeit der
Verwaltung zu verlieren.
Durch Regulativ vom 4. Dezember 1790 wurden diesem speziell zur Erledigung,
teils selbständig, teils in Gemeinschaft mit dem Ober-Kriegs-Kollegium,
zugewiesen: „1. Marschsachen im Frieden, 2. Fourage- und Grasungs-Angelegenheiten,
3. Revuesachen, 4.Servis- und Einquartierungs-Angelegenheiten, 5. General-Invalidensachen,
6. Magazin-Angelegenheiten, 7. Kanton- und Mobilmachungssachen sowie Generalkriegskassensachen
in gewisser Beziehung“. Das Militär-Departement reichte seine Berichte,
Anträge usw. direkt - d. h. durch den noch zu erwähnenden vortragenden
Generaladjutanten - an den König ein, es expedierte auf seinen Spezialbefehl
und war für diejenigen Verfügungen, die es ohne Mitwirkung des
Ober-Kriegs-Kollegiums erließ, allein verantwortlich. Es wurde deshalb
seitdem auch als Staats- und Kriegs-Ministerium bezeichnet.
Im Ober-Kriegs-Kollegium traten während der nächsten Jahre
einige Personal-Veränderungen ein: Generalleutnant v. Rohdich erhielt
den Titel erster Präsident, Generalleutnant Graf v. d. Schulenburg-Kähnert
war von 1791 bis 1795 zweiter Präsident und Kriegsminister, Generalleutnant
v. Geusau wurde 1791 Direktor des 1., 1795 des 5. und des mit ihm vereinigten
8. Departements, Generalmajor v. Manstein des 1. Departements; Direktor
des 3.Departements 1793 Generalmajor v. Moller, 1795 Oberstleutnant Alkier.
Die Würden des Ober- und des Vize-Ober-Präsidenten waren
eigentlich nur nominelle, jenen hochgestellten Generalen verliehen, um
anzudeuten, daß man in wichtigen Angelegenheiten ihren Rat zu hören
beabsichtigte; die tatsächliche Leitung der Geschäfte hatte der
erste Präsident. Nach dem Tode des Generals v. Rohdich wurde durch
Kabinettsorder vom 29. Januar 1796 bestimmt, daß diese Stellung nicht
wieder besetzt werden, sondern jedes Departement selbstständig und
unter eigener Verantwortung an den König berichten solle.
Durch Order vom 4. November desselben Jahres trat aber eine Aenderung
der ganzen Organisation ein. Das Militär-Departement wurde wieder
vom Ober-Kriegs-Kollegium getrennt, jedoch blieb der Chef des 1. Departement
des letzteren zugleich Direktor des Militär-Departements, und in dieser
Eigenschaft „Staats- und Kriegsminister“ mit Sitz und Stimme im General-Direktorium.
Das Ober-Kriegs-Kollegium wurde unter Belassung des Ober- und des Vize-Ober-Präsidenten
in ihrer Stellung reduziert auf drei Departements:
Das 1. Departement, Präsident und Kriegs-Minister Generalleutnant
v. Kannewurff, bearbeitete in vier Abteilungen: die Verpflegungs- und Proviant-Angelegenheiten
(General-Intendant, Generalmajor Graf v. d. Golz),
die allgemeinen Angelegenheiten der Infanterie (Major v. Guionneau),
die allgemeinen Angelegenheiten der Kavallerie (Major Misitschek v.
Wischkau),
das Artilleriewesen (Oberstleutnant Alkier),
einschließlich der Mobilmachungs-Angelegenheiten;
das 2. Departement, Direktor Generalleutnant v. Boyen, die Montierungs-,
Armatur- und Oekonomie-Angelenheiten,
das 3.Departement v. Solong, die Invaliden-, Versorgungs- und Pensions-Angelegenheiten.
Außer diesen rechnete zum Ober-Kriegs-Kollegium das Ingenieur-Departement,
Direktor Generalleutnant v. Geusau, welches aber - dem jedesmaligen General-Quartiermeister
untergeben - eine sehr selbständige Stellung hatte und nur in einer
ganz losen Verbindung mit dem Ober-Kriegs-Kollegium stand. Unter der Aufsicht
dieses Departements arbeitete auch eine Deputation des Generalstabes; zu
seinem Geschäftsbereich gehörte alles, was sich auf den Bau und
die Unterhaltung der Festungen sowie auf deren Ausrüstung in fortifikatorischer
Hinsicht und auf das zugehörige Personal bezog.
Endlich gehörte zum Ober-Kriegs-Kollegium, wie früher, das
General-Auditoriat, und die Generalkriegskasse und die Geheime Kriegs-Kanzlei.
Die dem Ober-Kriegs-Kollegium gegebene Geschäftsordnung setzte
wöchendlich zweimalige Sitzungen fest, im sog. Fürstenhause zu
Berlin unter Vorsitz des Kriegsministers - falls nicht der Ober- bezw.
Vize-Ober-Präsident selbst erschienen; jener öffnete auch persönlich
alle Eingänge. Die Geschäftsführung war eine rein kollegialische,
Entscheidungen wurde in den Sitzungen durch Stimmenmehrheit getroffen,
bei Stimmengleichheit sollte die Stimme des Feldmarschalls v. Möllendorff
(wohl in der Annahme, daß der Ober-Präsident selbst niemals
daran teilnehmen werde) den Ausschlag geben, bzw. in seiner Abwesenheit
die Stimme des jüngsten beisitzenden Mitgliedes ausfallen. Jedes Mitglied
konnte seine Stimme versagen, was bei wichtigen Dinge in dem Bericht an
den König, unter Beifügung der Gründe, angegeben werden
mußte. In Abänderung der oben erwähnten Order vom 29. Januar
wurde die Verantwortlichkeit der einzelnen Departements für ihre Geschäftsführung
wieder aufgehoben, „die Verantwortlichkeit trägt das ganze Kollegium“.
Diese Reduzierung des Ober-Kriegs-Kollegiums ermöglichte sich
dadurch, daß ein großer Teil der ihm bisher obliegenden Geschäfte
den General-Inspekteuren der, provinzweise für Infanterie und Kavallerie
getrennten, Inspektionen zugewiesen wurde; so insbesondere das Listen-
und Rapportwesen, die Mobilmachungsangelegenheiten zum Teil, die Ueberwachung
der Schul- und Lazareth-Einrichtungen, die Verhandlungen mit den Zivilbehörden
in Kanton-, Servis- und Einquartierungs-Angelenheiten u. a. m. Die General-Inspekteure
bildeten also eine Zwischeninstanz zwischen den Truppen und dem Könige,
in manchen Fällen zwischen ihnen und dem Ober-Kriegs-Kollegium bzw.
dem Militär-Departement; auch den Gouverneuren der großen Garnisonen
war in ähnlicher Weise ein Teil der Verwaltungsangelegenheiten übertragen.
Die gesamte Militärverwaltung aber fand ihre eigentliche Spitze
in dem hervorragenden Generaladjutanten des Königs, welcher, ursprünglich
nur mit der Bearbeitung der persönlichen Verhältnisse des Offizierskorps
betraut, allmählich zum Vertreter des Königs und zur Mittelsperson
zwischen ihm und den höchsten Militärbehörden geworden war.
Ausschließlich durch seine Hand gelangten alle Eingaben, Listen,
Berichte, Vorschläge usw. an den Kriegsherrn, ebenso alle Orders und
Befehle desselben an die Behörden und Truppen; alle vorhergenannten
Behörden waren ihm also, trotz des hohen Ranges ihrer Chefs, doch
tatsächlich untergeordnet, und sein Einfluß der schließlich
maßgebende. Die ganze Zusammensetzung der höchsten Militärbehörden
war mithin eine höchst verwickelt und ungesunde; es fehlte ihr die
Einheit und die folgerichtige Gliederung in der Organisation, die straffe
Leitung durch eine alle Fäden zusammenfassende, dem Kriegsherrn verantwortliche
und genügend geschulte Spitze. Eine weitere Folge der unklaren Organisation
war die Ueberlastung einzelner Persönlichkeiten mit Geschäften
der verschiedensten Art, während andere, wie die Ober-Präsidenten
des Ober-Kriegs-Kollegiums, vollständige Sinekuren bekleideten. So
vereinigte z. B. 1806 der Generalleutnant v. Geusau in seiner Person die
Stellung des Generalquartiermeisters der Armee (s. S.132), des Chefs des
Ingenieurkorps, des Inspekteurs sämtlicher Festungen, des Vorstandes
des Feldverpflegungs-Departements und des Kurators der medizinisch-chirurgischen
Pepiniere!
Im Jahre 1799 trat an die Stelle des verstorbenen Generals v. Kannewurff
der Generalleutnant v. d. Goltz als Direktor des 1. Departements und Kriegsminister,
an die seinige als General-Intendant und Direktor der 1. Abteilung der
Oberst v. Dietherdt. Nach dem Tode des Generals v. d. Goltz wurde Generalmajor
v. Dietherdt 1805 Kriegsminister, Direktor des Militär- und Chef des
1. Departements, in seiner Stellung an der Spitze der 2. Abteilung dieses
Departements aber nicht ersetzt, sondern deren Geschäfte dem 2. Departement
mit übertragen. Auch General v. Boyen starb 1806 und wurde seine Stelle
bis zum Ausbruch des Krieges nicht wieder besetzt.
Im Beginn des 19. Jahrhunderts waren die Offiziere und Beamten des
Ober-Kriegs-Kollegiums zum großen Teil überalterte und überarbeitete
Männer, von denen mehr als ein mechanisches Weiterarbeiten in dem
komplizierten, unklaren Geschäftsgange nicht zu verlangen war. Eine
Denkschrift Scharnhorsts vom Sommer 1809 beurteilt die Schwächen der
preußischen Militärverwaltung beim Ausbruch des Krieges von
1806 dahin: “Die ehemalige Geschäftsführung der oberen Behörden
des Militärs war zwischen dem Generaladjutanten, dem Kriegskollegio
und Militärdepartement, den Gouverneurs und Inspekteurs geteilt. Es
fehlten demnach die Einheit, Uebersicht und Schnelligkeit, also das Wesentlichste
zu einer guten Geschäftsführung. Der Generaladjutant, gewöhnlich
ein Infanterieoffizier ohne höhere militärische Kenntnisse, trug
ohne Vorbereitung und Beratung alle Gegenstände des Ingenieur- und
Artillerie-Wesens, der höheren Anordnungen zum Kriege, des Details
der Infanterie und Kavallerie usw. vor. Se.Majestät der König
erhielten gewöhnlich von keiner anderen Sache eine gehörige Auskunft
als von den niederen Gegenständen des Infanteriedienstes ...Bei der
ehemaligen Führung dieser Geschäfte durch einen einzigen Generaladjutanten
von der Infanterie konnte natürlicherweise das innere Verhältnis
der vorkommenden Gegenstände nicht untersucht werden, und die General-Adjutantur
und das Kommando der Armee sank daher zu einem Korrespondenzbureau herunter.Man
mußte in den meisten Fällen das annehmen, was vorgeschlagen
wurde, und so entstand ein mechanischer Geschäftsgang der inneren
Verwaltung und des Dienstes, wo alles nach dem alten Schlendrian ging.
Auch das Kriegs-Kollegium war weiter nichts als ein Geschäftsbureau,
größtenteils mit Invaliden oder solchen Individuen besetzt,
denen es an dem höheren Trieb fehlte, noch als aktive Militärs
zu dienen. Der Zweck dieser Behörde ging darauf hinaus, die alte Form
zu erhalten - und von ihr verbreitete sich der Geist der Invalidität
und der Einbürgerung in der Armee. Bei dieser Einrichtung waren Se.
Majestät nicht imstande, die Armeeeinrichtungen und dasKommando so
zu leiten, daß eine fortschreitende Vervollkommnung hätte stattfinden
können. Der Armee war das Gepräge dieser Verfassung der Oberbehörden
aus der Regierung des hochseligen Königs Majestät noch tief eingedrückt.
Als Se. Majestät zur Regierung kamen, vereinigte sie in mancher Hinsicht
die Nachteile der Milizen mit denen der stehenden Armeen“. Ganz ähnlich
spricht sich auch eine Denkschrift Gneisenaus aus derselben Zeit aus.
Bei der Wiederherstellung der Armee nach dem Kriege von 1806 kam es
daher vor allem darauf an, die Verwaltung zu zentralisieren, dem Kriegsminister
mit dem Namen auch die Macht und dieBefugnisse eines solchen unbeschränkt
zu gewähren, den Einfluß des vortragenden Generaladjutanten
in unschädliche Grenzen zurückzuführen, die Ressortverhältnisse
aller Behörden und ihrer Unterabteilungen genau zu bestimmen, um allen
Kompetenz-Streitigkeiten ein Ende zu machen, die Verwaltung zu vereinfachen
und den bisherigen Geschäftsgang abzukürzen.
1808
Die erste vorläufige Veränderung, die mit dem Ober-Kriegs-Kollegium
vorgenommen wurde, erfolgte durch Kabinettsorder vom 10. Mai 1808 dahin,
daß die Artillerie-Abteilung des 1. Departements mit dem Ingenieur-Departement
zu einem Artillerie- und Ingenieur-Departement zusammengezogen wurde. Dieses
sollte zum Ober-Kriegs-Kollegium in demselben Verhältnis stehen wie
bisher das Ingenieur-Departement unter dem General v. Geusau; d. h. es
sollte nach eigenem Ermessen darüber befinden, welche Angelegenheiten
es selbständig zu erledigen, welche es zum Vortrag und zur Entscheidung
im versammelten Ober-Kriegs-Kollegium zu bringen habe. Diese Einrichtung
hatte aber nur kurzen Bestand.. Denn schon durch Order vom 15. Juli 1808
wurde eine tiefgreifende Umgestaltung der höchsten Militär-Verwaltungs-Behörden,
anschließend an die Neueinrichtung der gesamten Staatsverwaltung,
durch den Minister Stein vorbereitet, indem die Geschäfte des Ober-Kriegs-Kollegiums
vorläufig auf zwei Haupt-Departements verteilt wurden, von welchen
das erste alle Gegenstände, welche sich auf die Verfassung und das
Kommando der Armee beziehen, das zweite diejenigen, welche die ökonomischen
Angelegenheiten betreffen, verwalten sollte. Bis zur endgültigen Durchführung
der neuen Militär-Verwaltung wurde der „unmittelbare Vortrag“ über
sämtliche Gegenstände des ersten Departements dem Generalmajor
v. Scharnhorst, über die des zweiten dem Oberstleutnant Grafen Lottum
übertragen.
Neuorganisation von 1809.
Die endgültige Einführung der neuen Ordnung wurde durch die
Kabinettsorder vom 25. Dezember 1808 verfügt, welcher eine „Vorschrift
zur Errichtung eines Kriegs-Departements, welches die 5. Hauptabteilung
des Staatsrates bildet“, beigefügt war. Gleichzeitig erfolgte die
Aufhebung des Ober-Kriegs-Kollegiums, des Militär-Departements, der
in Preußen und Schlesien noch bestehenden Provinzial-Magazin-Departements
und der General-Intendantur, deren Geschäfte sämtlich auf die
neue Behörde übergingen.
Die wichtigsten Bestimmungen der umfangreichen, für die gesamte
Heeresorganisation und Verwaltung grundlegenden, eben erwähnten Vorschrift
sind folgende: „Zum Geschäftskreise des Militär-Departements
gehört alles, was auf das Militär, dessen Verfassung, Errichtung,
Erhaltung und den von solchem zu machenden Gebrauch Bezug hat“. Es wird
dann angewiesen, Se. Majestät den König über alle Zweige
des gesamten Militärwesens stets in der genauesten Kenntnis zu erhalten;
es hat den direkten Vortrag über alle das Militärwesen betreffenden
Angelegenheiten und hat alle offiziellen Schreiben, Orders und Befehle
an die Armee oder an einzelne Glieder derselben zu erlassen; durch ein
besonderes Reglement wird festgesetzt, inwieweit dies unter eigener Verantwortung
oder auf allerhöchsten Befehl zu geschehen hat. Jede, auch die unbedeutendste
Veränderung in der bestehenden Militärverfassung bedarf der allerhöchsten
Genehmigung; dagegen bleibt es dem Departement überlassen, zu allen
die Armee betreffenden allerhöchsten Verfügungen die ihm erforderlich
erscheinenden Erläuterungen und Erklärungen zu geben. Alle Ernennungen,
Beförderungen ect. blieben im allgemeinen der allerhöchsten Verfügung
vorbehalten, nur die Besetzung aller Posten, welche auf die bloße
Militär-Verwaltung Bezug haben, dem Departement; jedoch auch hier
mit Ausschluß der „Direktions-Posten der Institute, ganzen Parteien
ect“. In demselben Umfange hat das Departement auch die Bestallungen selbständig
auszufertigen und über die Gehälter der bezüglichen Stellen
innerhalb des Etats frei zu verfügen. Die durch den Etat vorgesehenen
„gewöhnlichen Administrationsausgaben“ hat das Departement ohne besondere
Genehmigung zu bestreiten, bei allen Abweichungen von der Regel aber die
allerhöchste Genehmigung, nötigenfalls nachträglich, einzuholen.
Ebenso verfügt es selbständig, nach bestimmten Grundsätzen,
nur über einen Fonds zu kleinen Militär-Witwenpensionen, während
alle größeren derartigen und die Militär-Pensionen, sowie
ausnahmsweise Bewilligungen, auf seinen Vorschlag allerhöchsten Orts
angewiesen werden.
Das Zusammenwirken des Departements mit den übrigen Zweigen der
Staatsverwaltung wurde durch die Publikanden vom 16. Dezember 1808 und
18. Februar 1809 geregelt; im besonderen war es angewiesen, dem Staatsrate
„alles, was rücksichtlich des Militärwesens von erheblicherBeziehung
auf das Innere vorkommt, im einzelnen mitzuteilen“. Namentlich wird ein
zusammenwirkendes, gemeinschaftliches Verfahren mit den anderen Ministerien
gefordert bei allen allgemeinen Polizei-Angelegenheiten, “in welche das
Militär durchaus nicht einseitig eingreifen und ebensowenig zur Polizei-Uebung
willkürlich genommen werden darf“. Auch im Kanton- und Konskriptionswesen
hat es mit dem Departement der allgemeinen Polizei in der Weise zusammenzuarbeiten,
daß die Bestimmung der Grundsätze beiden gemeinschaftlich, die
Bestimmung des Bedarfs dem Kriegs-Departement, die Leitung des Konskriptionswesens
selbst und die Aushebung zunächst dem Departement der allgemeinen
Polizei zufallen. Bezüglich des Serviswesens hatte das Kriegs-Departement
nur an der Feststellung der Grundsätze teilzunehmen, alles übrige
dem Departement der direkten und indirekten Steuern zu überlassen;
ebenso fiel dem letzteren die Erhebung und Aufbringung der für das
Verpflegungswesen erforderlichen Mittel zu, über welche dann das Kriegs-Departement
zu verfügen hatte. Schließlich war dieses noch auf Zusammenwirken
hingewiesen: hinsichtlich der technischen Angelegenheiten der Gewehrfabriken
und Pulvermühlen mit der Departements-Abteilung für Bergwerke
und mit dem Departement für Gewerbe-Polizei, hinsichtlich der Unterrichtsmethode,
Prüfung und Auswahl der Lehrer für die Militär-Erziehungs-Anstalten
mit dem Departement des öffentlichen Unterrichts.
Die Organisation des Kriegs-Departements selbst wird durch folgende
Bestimmungen geregelt. „Die MilitärAngelegenheiten teilen sich in
zwei ihrer Natur nach sehr verschiedene Geschäftszweige, von welchen
der eine die Verfassung und das Kommando der Armee, der andere die Militär-Oekonomie-Verwaltung
in sich begreift. Nach diesen zwei Hauptgeschäftszweigen erfolgt die
Ressortbestimmung für die zwei Hauptabteilungen oder Spezial-Departements:
1. Des allgemeinen Militär-Departements,
2. Des Militär-Oekonomie-Departements,
deren jedes seinen eigenen Chef erhält. Diese Chefs haben den
Vortrag in den Angelegenheiten ihrer Departements bei des Königs Majestät
im Kabinett und sind Mitglieder des Staatsrates. Da doch diese Departements-Abteilungen
noch sehr weit umfassende Ressorts besitzen, und es bei dieser Art von
Geschäften ganz vorzüglich auf die größtmögliche
Pünktlichkeit und Energie in der Ausführung ankommt, so erhalten
solche wieder die erforderliche Zahl von Unterabteilungen oder Divisionen“
....„Nach diesen allgemeinen Grundsätzen erfolgt nachstehende Organisation:
I. Hauptabteilung des Kriegs-Departements, oder Allgemeines Kriegs-Departement.
Militär-Verfasssung und Armee-Kommando.
Der Chef dieser Abteilung ist der erste Offizier vom Generalstabe,
der die erforderlichen Kenntnisse aller drei Waffen in sich vereinigt.
Er bedient sich zu seiner Geschäftsführung des Subaltern-Personals
der Divisionen. Unter demselben stehen folgende Divisionen:
„1. Division der 1. Hauptabteilung. Zur 1.Division gehört alles,
was auf die persönlichen Verhältnisse der Individuen Bezug hat,
mithin:
1. Alle Avancements, Entlassungen, Bestallungen, Versetzungen, Beurlaubungen
und Heirats-Konsense.
2. Die Besoldungen und Pensionierungen.
3. Die Ausmittelung der Invaliden.
4. Die Ordens- und Gnadensachen, von letzteren jedoch nur diejenigen,
welche keine extraordinären Geldbewilligungen erfordern.
5. Die Belohnungen und Bestrafungen.
6. Disziplin, Justiz, Polizei.
In dieser Abteilung arbeitet ein Stabsoffizier von der Armee, welchem
das nötige Expeditionspersonal zugeteilt wird, nach der speziellen
Instruktion des Departements-Chefs. Von ihr hängt zugleich die Geheime
Kriegs-Kanzlei ab......“.
„2. Division der 1. Hauptabteilung. Zur 2. Division der I. Hauptabteilung
gehört alles Sachliche, alles was auf die Bildung der Armee und auf
die Anwendung, sowie den Gebrauch der Truppen in taktischer und strategischer
Hinsicht Beziehung hat, mithin:
1. Kanton- und Konskriptions-Sachen.
2. Militär-Erziehungs- und Bildungs-Sachen.
3. Die Remonte.
4. Die Nachrichten über den Bestand der Regimenter, der Divisionen
oder Brigaden,
5. Die Formation, Uebung, Exerzierzeit und Beurlaubung sowie der Ersatz
der Regimenter im Kriege.
6. Mobilmachung der Armee.
7. Die Dislozierungen und Bewegungen, ferner die Bestimmung und Forderung
der Fuhren bei allen Märschen und Kantonierungen.
8. Die Karten, Pläne, Memoires, taktische und strategische Erfindungen.
9. Die Bestimmung der Approvisionnements der Festungen, der Verpflegung
und Bekleidung im allgemeinen, nicht aber die Ausführung, welche letztere
vom II. Departement ressortiert“.
„3. Division der I. Hauptabteilung. Zur 3. Division der I. Hauptabteilungen
gehören Artillerie, Ingenieurs und Festungen, mithin:
1. Die Artillerie, die Ingenieurs, Mineurs und Pontonniers.
2. Der Bau und die Kriegsbedürfnisse derFestungen.
3. Die Fabrikation, Aufbewahrung und Verteilung der Waffen und die
Aufsicht über die Instandhaltung derselben.
4. Die Fabrikation des Geschützes, Pulvers und der sonstigen Munition.
5. Die Erfindungen im Artillerie- und Ingenieurfach. In dieser Abteilung
arbeitet ein Stabsoffizier der Artillerie und ein Stabsoffizier vom Korps
de Genie unter ihren eigenen Namen und nach den bisherigen Instruktionen,
insofern solche nicht bereits geändert sind oder noch eine Veränderung
erleiden. Jeder dieser Offiziere erhält einen Kapitän von den
betreffenden Waffen, und der Abteilung selbst wird das nötige Expeditionspersonal
zugeteilt“....
„II Hauptabteilung des Kriegs-Departements, oder Militär-Oekonomie-Departement.
Die von der I. Hauptabteilung, oder dem Allgemeinen Kriegs-Departement,
angenommenen Grundsätze werden in der II. Hauptabteilung, oder dem
Militär-Oekonomie-Departement, vollstreckt. Der Chef ist ein in der
Militär-Oekonomie erfahrener Stabsoffizier der Armee. Er bedient sich
zur gewöhnlichen Geschäftsführung des Subaltern-Personals
der Divisionen.Diese sind:
1. Division der II. Hauptabteilung. 1. Das „Militär-Kassen-Wesen“
d. h. in erster Linie Aufstellung des Gesamt-Etats für die Armee,
unter Mitwirkung des Chefs des Allgemeinen Kriegs-Departements und des
Finanzminister; und demnächst der Spezial-Etats für die einzelnen
Verwaltungszweige. Von der Abteilung ressortieren die General-Kriegskasse
und sämtliche Militärkassen, mit Ausnahme der Festungs-Bau- und
der Spezialkassen solcher Institute, welche direkt vom Allgemeinen Kriegs-Departement
unterstehen.
„2. Die Servis-Angelegenheiten.
3. Das Potsdamsche Waisenhaus“.....
„2. Division der II. Hauptabteilung, für die Verpflegung mit Brot,
Fourage und Viktualien“.....
„3. Division der II. Hauptabteilung, für die Bekleidung. Von dieser
Abteilung wird die Bekleidung der Armee nach den gegebenen Bestimmungen
besorgt, und sie unterhält und inspiziert die Kleidungs-Depots. In
derselben arbeitet ein Stabsoffizier, dem das nötige Expeditionspersonal
zugeteilt wird, unter eigenem Namen und Verantwortlichkeit“.......
4. Division der II. Hauptabteilung, für die Invaliden-Versorgung.
Hierher gehören:
1. Die Invalidenhäuser und Institute.
2. Die spezielle Oekonomie der Invaliden-Kompagnien.
3. Die Einstellung der Invaliden bei diesen Kompagnien.
4. Die Pensionierung der Invaliden.
5. Die Empfehlung derselben zur Versorgung im Zivil-Fache.
6. Die Führung der Invaliden-Liste und
7. Die Ausfertigung der Invalidenscheine.
In dieser Abteilung arbeitet ein Stabsoffizier, welchem das nötige
Expeditionspersonal zugeteilt wird, unter eigenem Namen und Verantwortlichkeit,
nach der noch besonders zu erwartenden Instruktion“....
„Außer diesen Abteilungen besteht das Kriegs-Kommissariat unter
Direktion eines General-Kriegs-Kommissarii und sieben Kriegskommissarien“....
Von dem General-Kriegs-Kommissar, welcher einer der beiden in der 1.
Division des Militär-Oekonomie-Departements angestellten Staatsräte
ist, „hängt alles unmittelbar ab, was zu einer Mobilmachung der Armee
erforderlich ist und in Friedenszeiten vorhanden sein muß, mithin
auch das Proviant-Fuhrwesen, die Bäckerei-Trains und die Lazarett-Depots“;
mit ihm zusammen hatte in dieser Beziehung ein Offizier der 2. Division
des Allgemeinen Kriegs-Departements zu arbeiten, um „beide Departements
in der genausten Uebersicht von allen zur Mobilmachung erforderlichen und
zu treffenden oder getroffenen Maßregeln“ zu erhalten.
Im übrigen entspricht der Wirkungskreis des Kriegs-Kommissariats
vollständig demjenigen der heutigen Intendantur; von den sieben Kriegskommissaren
war einer als Gehilfe des General-Kriegskommissars bestimmt, je einer mit
dem erforderlichen Unterpersonal den sechs Brigaden der Armee zugeteilt,
entsprechend den heutigen Divisions-Intendanturen. Die hervorragend tüchtigen
Leistungen, welche das Kriegs-Kommissariat - in glänzendem Gegensatz
zu den Verhältnissen von 1806 - schon im Kriege von 1813 aufwies,
beruhten einerseits auf der sorgfältigen Auswahl und Schulung der
Beamten, andererseits auf den vortrefflichen Geschäftsanweisungen
und Instruktionen vom 4. Februar 1809 und 18 August 1810, beide entworfen
von dem damaligen General-Kriegs-Kommissar Ribbentrop.
Endlich war dem gesamten Kriegs-Departement ein Justitiar in der Person
des General-Auditeurs der Armee beigeordnet. Da die zur Ueberführung
der ganzen Militär-Verwaltung in die neue Form erforderlichen Vorarbeiten
nicht eher beendet werden konnten, eröffneten die beiden Departements,
auf Grund einer Kabinettsorder vom 25. Februar 1809, ihre Tätigkeit
mit dem 1. März, und zwar noch in Königsberg; nur die 3. Division
des Allgemeinen Kriegs- und die 4. des Militär-Oekonomie-Departements
traten gleich in Berlin zusammen.
Die Ernennung eines Kriegs-Ministers, für welchen ein eigenes
Bureau und eine eigene Kanzlei vorgesehen waren, erfolgte zunächst
nicht; vielmehr verblieben die gesamten Befugnisse eines solchen dem Chef
des Allgemeinen Kriegs-Departements, Gen. Maj. v. Scharnhorst, welcher
auch auf Grund einer ausdrücklichen Bestimmung in der Kabinettsorder
vom 31. März 1809 an den darin angeordneten wöchentlichen Sitzungen
des gesamten Staatsministeriums teilzunehmen hatte. Noch deutlicher wird
dies ausgesprochen in einer Kabinettsorder vom 31. März 1810, welche,
an das Staatsministerium gerichtet, in der Ueberschrift nach den Ministern
auch Scharnhorst aufgeführt und bestimmt: „Alle Gegenstände von
allgemeinem Interesse, mit Ausnahme der auswärtigen Angelegenheiten,
sollen vom Gesamt-Ministerium, wozu auch der Chef des Allgemeinen Kriegs-Departements
gehört, gemeinschaftlich beraten, darüber verfügt und berichtet
werden“. Dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und dem Chef
des Allgemeinen Kriegs-Departements gestattete der König auch außer
ihren Vortragstagen „freien Zutritt besonders an den gewöhnlichen
Kabinetts-Vortragstagen“; zum Vortrag der minder wichtigen Militär-Angelegenheiten
und der Stellenbesetzung beim Militär, vom Kommandeur aufwärts,
wurde der Direktor der 1. Division des Allgemeinen Kriegs-Departements
bestimmt. Eine besondere, von Scharnhorst entworfene und unterm 6. November
1809 vom Könige vollzogene Instruktion regelte den Geschäftsgang
zwischen der Artillerie-Abteilung der 3. Division und dem Brigade-General
der Artillerie.
Infolge des immer deutlicher hervortretenden Argwohnes Napoleons gegen
Scharnhorst entschloß sich dieser, um seinem Kriegsherrn Weiterungen
zu ersparen, schon im März 1810 zur Einreichung seines Abschiedsgesuches;
er wurde durch die Kabinettsorders vom 21. März und 6. Juni 1810 unter
Belassung als Chef des Generalstabes und Ernennung zum Chef des Ingenieurkorps
und Inspekteur der Festungen offiziell von dem Posten als Chef des Kriegsdepartements
entbunden, aber durch eine gleichzeitige, geheimbleibende Order angewiesen,
trotzdem die Leitung aller wichtigen Geschäfte desselben fortzuführen,
so daß der Oberst v. Hake, Chef des Militär-Oekonomie-Departements,
welchem interimistisch auch das Allgemeine Kriegs-Departement übertragen
wurde, nur den Namen dazu hergab. Beide schlossen hierüber eine schriftliche
Vereinbarung, welche vom König persönlich bestätigt, aber
niemandem, außer dem Major v. Boyen, mitgeteilt wurde. Dieses merkwürdige,
in der Armeegeschichte wohl einzig dastehende Verhältnis dauerte bis
zum April 1812, wo Scharnhorst durch den zwischen Preußen und Frankreich
geschlossenen Allianzvertrag veranlaßt wurde, Berlin zu verlassen
und sich nach Schlesien zurückzuziehen; durch Kabinettsorder vom 26.
April wurde die oben erwähnte suspendiert, so daß nunmehr der
Oberst v. Hake tatsächlich die Geschäfte allein führte.
In der Kabinettsorder, die Scharnhorsts scheinbare Entlassung verfügte,
war ihm zugleich befohlen, eine Instruktion zu entwerfen, welche die Verhältnisse
der Direktoren der Divisionen des Allgemeinen Kriegs-Departements zum Chef
desselben regelte, und eine zweite, in der sein neues Verhältnis zu
dem Brigade-General der Artillerie, zu der 3. Division des Departements,
zum Ingenieur-Korps und zu den Offizieren des Generalstabes und der Adjutantur
bestimmt wurde. Hervorzuheben ist aus denselben, daß der Direktor
der 1. Division über alle Personalangelegenheiten der Armee ebenfalls
direkten Vortrag - nur wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und
dem Departements-Chef obwalten sollten, in dessen Gegenwart - zu halten
hatte, also gewissermaßen die Stellung des jetzigen Chefs des Militär-Kabinetts
einahm; ferner, daß der Direktor der 3. Division alle die Bewaffnung
der Armee, Munition usw. betreffenden Angelegenheiten von der 2. Division
übernehmen (was also, entgegen der Einteilung vom 25. Dezember 1808,
noch nicht vollständig geschehen sein muß), diese sowie die
auf den Bestand, die Veränderungen usw. der Festungen bezüglichen
Fragen auch ferner „unter Direktion des Generals v. Scharnhorst“ bearbeiten,
übrigens aber in wichtigen Fragen ebenfalls dem Könige direkten
Vortrag halten sollte. Endlich sollten die Verwaltung der Plankammer, die
Anfertigung der Pläne und Karten, die Prüfung militärischer
Aufsätze und Erfindungen, die Aufstellung von Offizeieren außer
der Front zu diesen Geschäften nur unter der Bedingung der 2. Division
zufallen, daß der Chef des Allgemeinen Kriegs-Departements zugleich
auch Chef des Generalstabes wäre; bei getrennter Besetzung beider
Stellen aber unter dem Chef des Generalstabes stehen, „wie dies von jeher
der Fall gewesen ist“. Unter den augenblicklichen Verhältnissen fielen
diese Aufgaben mithin Scharnhorst, nicht Hake zu.
Unmittelbar nach dem Eintreffen des Königs von Berlin in Breslau
erging, am 28. Januar 1813, eine Kabinettsorder, welche hinsichtlich der
Leitung des Kriegs-Departements das frühere Verhältnis zwischen
Scharnhorst und Hake wieder in Kraft setzte; gleichzeitig wurden beide
beauftragt, in Gemeinschaft mit dem Staatskanzler v. Hardenberg die Streitkräfte
so viel als möglich zu vermehren. Die nun Schlag auf Schlag folgenden,
die Wehrkraft des Staates zu ungeahnter Höhe anspannenden Maßregeln
(s. S. 69 der Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Heeres)
entsprangen ausschließlich der Tätigkeit Scharnhorsts, dessen
Einfluß in allen organisatorischen Fragen ein unbeschränkter
war, auch nachdem er bei Ausbruch des Krieges zum Generalquartiermeister
ernannt worden war. Er blieb deshalb bis zum 27. März in Breslau;
selbst nachdem er dann die Stellung als Chef des Generalstabes der Blücherschen
Armee angetreten hatte, wurden ihm durch Kabinettsorder vom 11. Mai - also
nach seiner Verwundung - die Geschäfte der 3. Division des Allgemeinen
Kriegs-Departements (behufs Durchführung der Bewaffnung der Landwehr
und anderen Neuformationen) noch besonders übertragen. Die laufenden
Geschäfte des Kriegs-Departements wurden inzwischen durch Hake, und
zeitweise den Grafen Lottum, fortgeführt; und so blieb es auch nach
Scharnhorsts Tode. Erst nach Ablauf des ersten Kriegsjahres erfolgte die
Wiederherstellung geregelter Verhältnisse durch die Ernennung des
Generalmajors v.Rauch am 12. Dezbr. 1813 zum Chef des Allgemeinen Kriegs-Departements,
dann, am 3. Juni 1814, des Generalmajors v. Boyen zum Kriegs-Minister,
bald darauf aber eine völlige Umgestaltung durch die Kabinettsorder
vom 28. August 1814.
Umformung von 1814
Das Kriegs-Ministerium, wie es von jetzt ab ausschließlich und
dauernd genannt wird, zerfiel danach in fünf Departements mit je einem
Direktor, von denen
das 1. vier Abteilungen, für die Artillerie-, Infanterie-, Kavallerie
und Ingenieur-Angelegenheiten, und, seit 1821, noch eine Abteilung für
die Angelegenheiten der Landwehr und Ergänzung des stehenden Heeres
umfaßte,
das 2. in seinem Wirkungskreise dem heutigen Großen Generalstabe,
das 3. dem heutigen Militär-Kabinett,
das 4. etwa dem bisherigen Militär-Oekonomie-Departement,
das 5. dem Kriegs-Kommissariat entsprach.
In gleichem Verhältnis zum Kriegs-Minister stand das nicht numerierte
„Departement für die Invaliden“; ferner blieben ihm unterstellt das
General-Auditoriat, die General-Militärkasse und, seit 1823, die wieder
errichtete „Inspektion der Remonte“.
Organisation von 1825.
Die ganze Einrichtung scheint sich aber nicht recht bewährt zu
haben; denn schon durch Erlaß des Kriegs-Ministeriums vom 16. Februar
1825 wurde, nach königlicher Genehmigung, eine Neueinteilung dieser
Behörde bekannt gegeben, welche auf die frühere zurückgriff
und noch heute fortbesteht. Das Kriegs-Ministerium zerfiel danach wieder
in:
das Allgemeine Kriegs-Departement mit 3 Abteilungen für die Armee-,
die Artillerie- und die Ingenieur-Angelegenheiten; dazu gehörig, jedoch
unmittelbar unter dem Kriegs-Minister stehend, die Abteilung für die
persönlichen Angelegenheiten mit der Geheimen Kriegskanzlei;
das Militär-Oekonomie-Departement mit 4 Abteilungen für das
Kassen- und Etats-Wesen, für die Natural-Verpflegungs-, Reise- und
Vorspann-Angelegenheiten, für die Bekleidungs-, Feldequipage- und
Train-Angelegenheiten, für das Servis- und Lazarett-Wesen. Dazu gehörig,
aber unmittelbar dem Kriegs-Minister unterstellt, die 5. Abteilung für
das Invaliden-Wesen und die Abteilung für die Militär-Witwenkassen
und Garnisonschul-Angelegenheiten.
Dem Kriegs-Ministerium unterstanden ferner, wie bisher, das General-Auditoriat,
die Remonte-Inspektion und die General-Militär-Kasse.
Im Jahre 1835 wurde die Abteilung für die Militär-Witwenkassen-
usw. Angelegenheiten, nach dem Tode ihres Direktors, des General-Intendanten
Ribbentrop, mit der 1. Abteilung des Militär-Oekonomie-Departements
vereinigt; durch Kabinettsorder vom 16. Dezember 1852 erhielten die bisherigen
„Vorsteher“ der einzelnen Abteilung den Titel „Abteilungs-Chef“.
Im übrigen sind seitdem, dem Anwachsen des Heeres und - seit 1848
- der durch Einführung der konstitutionellen Regierungsform vermehrten
Arbeitslast entsprechend, nur Erweiterungen und Neubildungen verschiedener
Abteilungen und Departements, durch Teilung und Verschiebung der Geschäftsreise,
zu verzeichnen, welche sich aus den nachfolgenden Blättern ergeben;
besonderer Ernährung bedürfen jedoch einige solche, welche teilweise
inzwischen wieder verschwunden sind.
Die am 25. Dezember 1808 errichtete 3. Division des Allgemeinen Kriegs-Departements
„für Artillerie, Ingenieurs, und Festungen“ zerfiel bereits bei der
Umbildung vom 28. August 1814 wieder in zwei Abteilungen des 1. Departements:
„für die Artillerie-Geschäfte“ und „für die Ingenieur-Geschäfte“.
Während aber die letztere, wenn auch unter mehrfach veränderter
Bezeichnung, in der heutigen Ingenieurs- und Pionierabteilung (A 6) fortbesteht,
hat die erstere verschiedene Wandlungen durchgemacht. Durch Order vom 5.
November 1867 wurde von ihr die Technische Abteilung für die Artillerie-Angelegenheiten
abgezweigt und bestand neben der seit dem 1. Oktober 1886 als Artillerie-Abteilung
benannten; beide zum Allgemeinen Kriegs-Departement gehörig. Laut
Kriegs-Ministerial-Verfügung vom 16. Dezember 1889 wurde aber vom
1. Januar 1890 ab provisorisch, dann durch Kabinetts-Order vom 20. Februar
1890 etatsmäßig vom 1. April 1890 ab, als 4. Departement des
Kriegs-Ministeriums das Waffen-Departement errichtet, bestehend aus den
beiden genannten Abteilungen und der zu demselben Zeitpunkt wie das Departement
selbst zunächst provisorisch neu errichteten Handwaffen-Abteilung.
Die beim Allgemeinen Kriegs-Departement zu 1. Oktober 1886 wieder errichtete
Kavallerie-Abteilung wurde gleichzeitig in Abteilung für berittene
Truppen umbenannt; am 1. März 1892 aber geteilt in eine Kavallerie-Abteilung
und eine Feld-Artillerie-Abteilung. Das Waffen-Departement wurde aber schon
am 13. April 1893 wieder aufgelöst; die Handwaffen-Abteilung wurde
mit der bisherigen Abteilung für Fußtruppen zur Infanterie-Abteilung
des Allgemeinen Kriegs-Departements verschmolzen, die Geschütz- (früher
Artillerie-) Abteilung trat als Fußartillerie-Abteilung (5.) und
die technische Abteilung unter beibehaltenem Namen als 7. zu demselben
zurück.
Durch Kriegs-Ministerial-Verfügung vom 11. Januar 1896 wurde zunächst
provisorisch vom 16. Januar ab, dann laut Kabinettsorder vom 29. März
1896 etatsmäßig vom 1. April 1896 ab, die Inspektion der technischen
Institute errichtet und ihr die technische Abteilung sowie die wieder errichtete
Handwaffen-Abteilung zugewiesen; am 1. April 1898 aber wurden diese drei
Behörden infolge Bildung der Feldzeugmeisterei aufgelöst.
Die seit 1825 bestehende Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten
stand von jeher in engster Verbindung mit dem aus denselben Persönlichkeiten
zusammengesetzten Militärkabinett; durch Kabinettsorder vom 8. März
1883 wurde sie ganz vom Ministerium losgelöst, so daß dort nur
der Name aus etatsrechtlichen Gründen noch fortbesteht. Dagegen ist
die der Abteilung früher zugehörige Geheime Kriegskanzlei, dem
Allgemeinen Kriegs-Departement direkt unterstellt, verblieben.
Erhebliche Aenderungen in der Geschäftsverteilung innerhalb des
Ministeriums traten am 1. Oktober 1886, 17. Juli 1896 und 1. Oktober 1898
in Kraft, wobei durch die Verfügung vom 20. September 1886, bzw. die
Kabinettsorder vom 3. August 1898 zugleich abgekürzte, bzw. veränderte
Bezeichnungen der einzelnen Departements und Abteilung eingeführt
wurden.
Die umfangsreichen und dringenden Arbeiten endlich, welche im Jahre
1900 die Ausrüstung und Entsendung des Expeditionskorps nach Ostasien
bedingte, erforderte die durch Kabinettsorder vom 16. August 1900 befohlene,
zunächst provisorische, Errichtung einer besonderen Ostasiatischen
Abteilung, welche laut Order vom 21. August 1902 mit dem 31. Oktober desselben
Jahres wieder aufgelöst wurde.
Kriegsministerium. (K M)
Stiftungstag:
Lt. A. K. O. vom 15. 7. und 23. 12. 1808 Errichtung des Kriegs-Departement
(5. Abteilung des Staatsrates), zerfallend in Allgemeines Kriegs-Departement
und Militär-Oekonomie-Departement. Eröffnung der Tätigkeit
1. 3. 1809 in Königsberg, seit Ende des Jahres 1809 in Berlin.
Entwicklung: 27. 3. 1810 Festsetzung der besonderen Uniform für
die wirklichen Mitglieder beider Departements. 28. 8. 1814 Umformung: Kriegsministerium,
mit dem 1. bis 5. Departement und Departement für die Invaliden. 1823
Errichtung der Inspektion der Remonte. 16. 2. 1825 Neueinteilung in: Bureau
des Kriegsministers, Allgemeines Kriegs-Departement, Militär-Oekonomie-Departement;
dem Kriegsminister direkt unterstellt: Abteilung für die persönlichen
Angelegenheiten, 5. Abteilung des M. O. D. (für das Invalidenwesen),
Abteilung für die Militär-Witwenkassen- und Garnison-Schul-Angelegenheiten
(zum M. O. D. gehörig), General-Auditoriat, Remonte-Inspektion und
General-Militärkasse. 1. 10. 1868 Errichtung der Medizinal-Abteilung.
8. 9. 1883 Ablösung der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten.
1. 10. 1886 abgeänderte Geschäftseinteilung und abgekürzte
Bezeichnung der Departements und Abteilungen. 1 .1. 1890 Errichtung des
(provisorischen) Waffen-Departements. 13. 4. 1893 provisorische, 8. 3.
1894 endgültige Errichtung des Zentral-Departements. 17. 7. 1896 Neuregelung
der Geschäftsverteilung. 1. 10. 1898 veränderte Gliederung des
Kriegsministeriums und abgeänderte Benennungen der Departements und
Abteilungen.
Kriegsminister.
25. 12. 1808 tatsächlich, aber ohne den Titel, Gen. Maj. v. Scharnhorst
(Chef des A. K. D.)
21. 03.1810 von der Stellung entbunden, unter Anweisung, die Geschäfte
vorläufig weiterzuführen.
06. 06.1810 Geh. Staatsr., Oberst v. Hake (Chef des M. O. D.) interimistisch
mit Führung der Geschäfte des A. K. D. beauftragt, mit
der Weisung, sie nur im Einverständnis mit Gen. Maj. v. Scharnhorst
zu führen.
26. 04. 1812 Suspendierung der A. K. D. vom 6. 6. 1810 endgültiger
Rücktritt Scharnhorsts.
28. 01. 1813 Wiederherstellung des durch die A. K. D. vom 6. 6. 1810
geschaffenen Verhältnisses.
19. 12. 1813 Maj. v. Rauch (Chef des A. K. D.).
1814 Gen. Maj v. Boyen 01.04.1848 die Verw. übertr. Gen. Lt.
1820 Gen. Lt. v. Hake v. Reyher
1824 Gen. Lt. v. Witzleben 26.04.1848 Gen. Lt. Gr. v. Kanitz
1837 Gen. d. Inf. v. Rauch 16.06.1848 Gen. Lt. Frhr. Roth v.
Schreckenstein (Gen. Maj. v.
1841 Gen. d. Inf. v. Boyen Brandt, Unterstaats-sekr. des
1847 Gen. Lt. v. Rohr Kriegsmin.)
21. 09. 1848 Gen. d. Inf. v. Pfuel 1859 Gen. Lt. v. Roon zuletzt Gen.
(Gen. Maj. Jenichen m. Feldmarschall
Bef. der Ifden Gesch. 1866 stellvertret. Gen. Maj Synold
beauftr.) v. Schütz
(8.11.1848 Gen. Lt. Gr. v. Branden-
burg interim. mit Führung
der Gesch. 1870-1871 stellvertr. Gen. Maj. Klotz)
beauftr.) 1873 Gen. d. Inf. v. Kameke
10. 11. 1848 Gen. Maj. v. Strotha 1883 Gen. d. Inf. Bronsat v.
1850 Gen. Lt. v. Stockhausen Schellendorff
1851 m. W. d. Gesch. b. Gen. 1889 Gen. d. Inf. v. Verdy du Vernois
Maj.v. Wangenheim 1890 Gen. d. Inf. v. Kaltenborn-Stachau
1852 Gen. Lt. v. Bonin 1893 Gen. d. Inf. Bronsart v.
1854 Gen. Lt. Gr. v. Waldersee Schellendorff
1858 Gen. d. Inf. v. Bonin 1896 Gen. d. Inf. v. Goßler
1859 vorl. m. F. d. G. b. Gen. 1903 Gen. Lt. v. Einem genannt
d. Inf. Fürst v. v. Rothmaler.
Hohenzollern-Sigmaringen
Standort. Berlin.
Zentral-Departement. (Z D)
Stiftungstag: 16.2.1825 Errichtung eines besonderen Bureaus des Kriegsministers.
Entwicklung: 1852 Zentral-Abteilung. 13.4.1893 Umformung, zunächst
versuchsweise, in das Zentral-Departement mit 2 Abteilungen. 8.3.1894 endgültig
bestätigt, Neueinteilung der Geschäfte zwischen dem Departement
und seinen Abteilungen.
Vorsteher, Abteilungs-Chefs bez. Departements-Direktoren.
1825 Maj. v. Restorff 1869 Gen. Maj. v. Hartrott
1837 Geh. Kr. R. Messerschmidt 1878 Oberst v.Wodtke
1838 Wirkl. Geh. Kr. R. Gueinzius 1885 Oberst v. Funck
1851 Oberst Herwarth v. Bittenfeld 1889 Gen. Maj. Haberling
1855 Oberst v. Beyer 1896 Gen. Maj. v. d. Boeck
1860 Oberst Koelau 1897 Gen. Lt. v. Bülow
(1861 Stellung unbesetzt) 1901 Gen. Lt. v.Billaume
1862 Oberst v. Thile 1903 Oberst Wachs.
(1866-1868 Stellung unbesetzt)
1. Ministerial-Abteilung. (Z 1)
Stiftungstag: 13. 4. 1893 versuchsweise Errichtung der 1. Abteilung
des Zentral-Departements.
Entwicklung: 8. 3. 1894 endgültig bestätigt, Neuverteilung
der Geschäfte zwischen dem Departement und seinen Abteilungen. 1.10.1898
Ministerial-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1893 Gaede*) 1897 Wachs 1903 Mandel
Druckvorschriften Verwaltung (DV)
Stiftungstag: 1 .2. 1891 provisorisch errichtet.
Entwicklung: 1. 4. 1891 etatsmäßig.
Vorstand.
1891 Oberstlt. z. D. Steiner 1904 Oberstlt. z. D. Lehmann
2. Intendantur-Abteilung. (Z 2)
Stiftungstag: 13. 4. 1893 versuchsweise Errichtung der 2. Abteilung
des Zentral-Departements.
Entwicklung: 8. 3. 1894 endgültig bestätigt, Neuverteilung
der Geschäfte zwischen dem Departement und seinen Abteilungen. 1.1.1898
Intendantur-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1893 Wirkl. Geh. Kr. R. Schober 1900 Wirkl. Geh. Kr. R. Kollhoff
1898 Geh. Kr. R. Litty 1901 Wirkl. Geh. Kr. R. Billhart.
Allgemeines Kriegs-Departement. (AD)
Stiftungstag: Vorläufig eingerichtet durch A. K. D. vom 15. 7.
1808 als erstes Departement; endgültig durch A. K. vom 25. 12. 1808
als I. Hauptabteilung des Kriegs-Departements oder Allgemeines Kriegs-Departement.
Eröffnung der Tätigkeit 1. 3. 1809 in Königsberg, von Ende
des Jahres 1809 ab in Berlin.
Entwicklung: 28. 8. 1814 Umformung in das 1. Departement des Kriegsministeriums
(4. Abteilung). 1821 Errichtung der Abteilung für die Landwehr-Angelegenheiten
und die Ergänzung des stehenden Heeres. 16. 2. 1825 Umformung in das
Allgemeine Kriegs-Departement (3 Abteilung und die dem Kriegsminister direkt
unterstehende Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten).
5. 11. 1867 Errrichtung der technischen Abteilung für die Artillerie-Angelegenheiten.8.
3. 1883 Ablösung der Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten,
unter Verbleib der Geheimen Kriegskanzlei. 1. 10. 1886 Wiedererrichtung
der Infantrie-und Kavallerie-Abteilung, veränderte Geschäftseinteilung
und abgekürzte Bezeichnung der Abteilungen, 1. 1. 1890 Abgabe der
Geschütz- und technischen Abteilung an das Waffen-Departement. 1.
3. 1892 Errichtung der Feldartillerie-Abteilung. 13. 4. 1893 Aufnahme der
Abteilungen des aufgelösten Waffen-Departements, Aenderungen der Geschäftseinteilungen.
16. 1. 1896 Errichtung der Inspektion der technischen Institute, dem Departement
unterstellt, Abgabe der technischen Abteilung an diese. 1 .4. 1898 Auflösung
dieser Inspektion. 16. 8. 1900 Errichtung der Ostasiatischen Abteilung.
31. 10. 1902 Auflösung derselben.
Departements-Direktoren.
15. 7. 1808 Gen. Maj. v. Scharnhorst, Chef 25. 12. 1808
06. 6. 1810 interimistisch Oberst v. Hake, unter tatsächlicher
Leitung Scharnhorsts
26. 4. 1812 endgültig Oberst v. Hake.
28. 1. 1813 Wiederherstellung des Verhältnisses wie nach dem 6.
6. 1810.
1813 Gen. Maj. v. Rauch 1870 f. d. Dauer des mob. Verh.
1814 Gen. Lt. v. Schöler II kdrt. zur Vertr. Gen. Maj. Klotz
1837 Gen. Lt. v. Stülpnagel 1871 Gen Maj. v. Stiehle
1840 Gen. Lt. v. Reyher 1873 Gen. Lt. v. Voigts-Rhetz II
1848 Oberst v. Griesheim 1879 Gen. Lt. v. Verdy du Vernois
1850 Gen. Maj. Leo 1883 Gen. Lt. v. Hänisch
1850 Gen. Maj. v. Wangenheim 1888 Gen. Lt. v. Blume
1855 Oberst Wasserschleben 1889 Gen. Lt. Vogel v. Falkenstein
1857 Gen. Maj. v. Hann 1891 Gen. Lt. v. Goßler
1858 Gen. Maj. v. Voigts-Rhetz 1895 Gen. Lt. v. Falkenhausen
1860 Gen. Maj. Bar. v. d. Goltz I 1897 Gen. Lt. v. Boeck
1862 Gen. Lt. v. Glisczinski 1900 Gen. Lt. v. Einem gen. v. Rothmaler
1866 Gen. Maj. v. Poddielski 1903 Gen. Maj. Sixt Maj. v. Armin
1. Armee-Abteilung. (A 1)
Stiftungstag: 25. 12. 1808 Errichtung der 2. Division des Allgemeinen
Kriegs-Departements. Eröffnung der Tätigkeit 1. 3. 1809 in Königsberg.
Seit Ende des Jahres 1809 in Berlin.
Entwicklung: 28. 8. 1814 infolge Umformung des Kriegsministeriums fortgefallen.
16. 2. 1825 Wiedererrichtung der 1. Abteilung des Allgemeinen Kriegs-Departements
„für die Armee-Angelegenheiten“. 29. 11. 1866 Teilung in Armee-Abteilung
A und B. 18. 12. 1871 Aenderung der Geschäftsverteilung zwischen beiden
Abteilungen. 1. 10. 1886 Wiederzusammenziehung beider Abteilungen; Armee-Abteilung.
1.3.1892 Uebernahme einiger Geschäftszweige von der Abteilung für
Fußtruppen.
Abteilungs-Chefs.
1808 v. Rauch 1838 Stein v. Kaminski 1855 v. Klausewitz
1825 v. Colomb 1840 v. Hermann 1858 v. Hartmann
1829 v. Cosel 1846 v. Griesheim 1860 v. Alvensleben
1832 v. Legat 1848 Herwarth 1861 v. Bose
1834 Stein v. Kaminski v. Bittenfeld 1864 v. Hoffmann
1835 v. zur Westen 1851 Synold v. Schütz 1866 v. Karczewski
Armee-Abteilung A: Armee-Abteilung B:
1866 v. Karczewski 1866 v. Hartmann
1871 Gen. Maj. v. Hartmann 1871 v. Caprivi
1875 Gen. Maj. v. Caprivi 1875 Blume
1878 v. Wittich 1880 Ziegler
1885 v. Goßler 1884 v. Goßler
1885 Seyfried
1886 v. Goßler 1894 Beseler 1900 v. Lochow
1889 v. d. Boeck 1898 Gen. Maj. v. Einem 1903 Eben
gen. v. Rothmaler
2. Infanterie-Abteilung. (A 2)
Stiftungstag: 28.8.1814 Errichtung einer Abteilung für die Infanterie-Geschäfte
im 1. Departement des Kriegsministeriums.
Entwicklung: 16.2.1825 infolge Umformung des Kriegsministerium wieder
eingegangen 1. 10. 1886, zunächst provisorisch, wieder errichtet:
Infanterie-Abteilung, 1. 1. 1890 Abteilung für Fußtruppen. 1.
3. 1892 Abgabe einiger Geschäftszweige an die Armee- bzw. die Geschütz-Abteilung.
13. 4. 1893 mit der Handwaffen-Abteilung des aufgelösten Waffen-Departements
verschmolzen: Infanterie-Abteilung. 31. 3. 1898 Aenderung des Geschäftsbereichs
infolge Errichtung der Feldzeugmeisterei.
Abteilungs-Chefs.
1814 v. Rummel 1895 v. Bloetz
1821 v. Rottenburg 1896 v. Wartenberg
1886 v. Franckenberg u.Proschlitz 1899 Friedberg
1889 v. Beneckendorff u. Hindenburg 1901 v Kathen
1893 v. Goeßnitz 1904 v. Wartenberg.
3. Kavallerie-Abteilung. (A 3)
Stiftungstag: 28. 8 1814 Errichtung einer Abteilung für die Kavallerie-Geschäfte
im 1. Departement des Kriegsministeriums.
Entwicklung: 16. 2. 1825 nfolge Umformung des Kriegsministeriums
wieder eingegangen. 1.10. 1886, zunächst provisorisch, wieder errichtet:
Kavellerie-Abteilung. 1. 1. 1890 Abteilung für berittene Truppen,
1. 3. 1892 geteilt in Kavallerie-Abteilung und Feldartillerie-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1814 v. Kehler 1888 v. Naso 1893 v. Hennigs
1824 v. Colomb 1890 Stern 1896 v. Katzler
1886 v. Treskow 1891 Frhr. v. Schele 1900 v. Goerne
1887 v. Massow 1893 v. Britzke 1904 Gr. v.Schmettow.
(kommdrt. z. Vertr.)
4. Feldartillerie-Abteilung. (A 4 )
Stiftungstag: 1. 3. 1892 errichtet.
Entwicklung: 31. 3. 1898 Aenderung des Geschäftsbereiches infolge
der Feldzeugmeisterei.
Abteilungs-Chefs.
1892 v. Reichenau 1897 Gallwitz
1894 Draudt 1899 v. Pelzer.
5. Fußartillerie-Abteilung. (A5)
Stiftungstag: 25. 12. 1808. Errichtung der 3. Divison des Allgemeinen
Kriegs-Departements „für Artillerie, Ingenieurs und Festungen“.
Entwicklung: 28. 8. 1814 Umformung in die Abteilung für Artillerie-Geschäfte
im 1. Departement des Kriegsministeriums. 16. 2. 1825 Wiedererrichtung
der 2. Abteilung des Allgemeinen Kriegs-Departements „für die Artillerie-Angelegenheiten“.
5. 11. 1867 Abzweigung der Technischen Abteilung für die Artillerie-Angelegenheiten.
1.10.1886 Artillerie-Abteilung. 1. 1. 1890 Übertritt als Geschütz-Abteilung
zum provisorischen Waffen-Departement. 1. 3. 1892 Uebernahme einiger Geschäftszweige
von der Abteilung für Fußtruppen. 13. 4. 1893 Rücktritt
zum Allgemeinen Kriegs-Departement als Fußartillerie-Abteilung unter
Beschränkung des Geschäftsumfanges möglichst auf die Angelegenheiten
der Fußartillerie.
Abteilungs-Chefs.
1808 v. Neander 1855 v. Prittwitz 1874 Rautenberg
(ohne den Titel) 1855 Blume 1879 Gen. Maj. Müller
1814 v. Schmidt 1857 Graberg 1888 Ulffers
1820 Stieler 1860 Teisler 1890 Weizel
1822 Gen. Maj. v. Peucker 1863 Hurrelbrink 1892 Rathgen
1843 Remschel 1864 v.Rieff 1893 Welter
1843 v. Linger 1869 Willerding 1896 Fromm
1848 Kunowski 1871 v. Himpe 1901 Bücking
1852 Kindler
6. Ingenieur- und Pionier-Abteilung. (A6)
Stiftungstag: 25. 12. 1808. Errichtung der 3. Division des Allgemeinen
Kriegs-Departements „für Artillerie, Ingenieurs und Festungen“.
Entwicklung: 28. 8. 1814 Umformung in die Abteilung für die Ingenieur-Geschäfte
im 1. Departement des Kriegsministeriums. 1819 Fortfall der besonderen
Bezeichnung „für die Ingenieurs Geschäfte“. 16. 2. 1825 Wiedererrichtung
der 3. Abteilung des Allgemeinen Kriegs-Departements „ für die Ingenieur-Angelegenheiten“.
1848 Abzweigung der provisorischen Abteilung für die Marine-Angelegenheiten.
1. 10. 1886 Ingenieur-Abteilung. 1. 1. 1890 Festungs-Abteilung. 1. 10.
1898 Ingenieurs-und Pionier-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1808 v. Gneisenau 1848 Wasserschleben 1876 Meyer
(ohne den Titel) 1855 Frommann 1882 Heyde
1814 v. Leitholdt 1858 v. Reuthe-Fink 1884 v. Düring
1819 v. Liebenroth 1859 v. Kameke 1890 Gen. Maj. Paulus
1825 Brese 1861 Klotz 1893 v. Keiser
1832 Bogun v. Wangenheim 1868 Meydam 1896 Etzdorf
1869 Frhr. v. Wangenheim 1903 Roos
Geheime Kriegs-Kanzlei. (G K K)
Siftungstag: 25. 6. 1787. Unterstellung der schon lange vorhandenen,
aus der Geheimen Kabinetts-Kanzlei allmählich entstandenen Geheimen
Kriegs-Kanzlei unter das Ober-Kriegs-Kollegium.
Entwicklung: 17 12. 1793 Bereinigung der Geheimen Kriegs-Kanzlei mit
der Geheimen Kanzlei des Ober-Kriegs-Kollegiums und Ernennung eines militärischen
Direktors. 25. 12. 1808 Vereinigung zur 1. Division des Allgemeinen Kriegs-Departements.
8. 3. 1883 dem Militär-Kabinett unterstellt. 28. 10. 1883 zum Kriegsministerium
zurück.
Direktoren bzw. Vorsteher.
1782 Geh. Kr. R., Stabs- 1848 Iffland 1872 Tellenbach
kapitän v. Malitz 1849 v. Kraut 1876 Brix
1793 v. Malschitzky 1851 v. Sommerfeld 1896 v. Vallet des
1808 v. Winskowski 1857 v. Hanke Barres
1810 v. Pritzelwitz 1861 v. Lüdinghausen- 1900 Stephan.
1839 v. Malitzewski Wolff
Armee-Verwaltungs-Departement. (B D)
Stiftungstag: Vorläufig eingerichtet durch A. K. O. vom 25. 7.
1808 als Zweites Departement, endgültig durch A. K. O. vom 25. 12.
1808 als II. Hauptabteilung des Kriegs-Departements oder Militär-Oekonomie-Departement.
Eröffnung der Tätigkeit 1. 3. 1809 in Königsberg, seit Ende
des Jahres 1809 in Berlin.
Entwicklung: 28. 8. 1814 Umformung in das 4. und 5. Departement des
Kriegsministeriums. 16. 2. 1825 Wiedererrichtung des Militär-Oekonomie-Departements
(5 Abteilungen, von denen die 5. für das Invalidenwesen, dem Kriegsminister
direkt unterstellt; außerdem zugehörig die Abteilung für
die Militär-Witwenkassen- und Garnison- Schul-Angelegenheiten. desgl.).
1835 Vereinigung der letzgenannten Abteilung mit der 1. Abteilung. 1. 10.
1886 Zuteilung der Bau-Abteilung als 5., veränderte Benennung der
übrigen Abteilungen. 1. 10. 1898 Armee-Verwaltungs-Departement. 1.
4. 1902 Errichtung der Uebungsplatz-Abteilung als 5.
Departements-Direktoren.
1808 Geh. Staatsrat, Oberstlt. Gr. v. Wylich u. Lottum (Chef 25. 12.
1808)
1810 Geh. Staatsrat, Oberst v. Hake
1814 Direktor des 4. Departements: Oberst Köhn v. Jaski
1814 Direktor des 5. Departements: Gen. Intendant, Staatsrat Ribbentrop.
1825 Gen. Lt. Köhn v. Jaski W. d. G. b. Oberst z. D. v. Begesack
1835 Gen. Maj. v. Sack dann z. Vertr. kmdrt. Gen. Lt. v.
1838 Gen. Maj. v. Rohr I. Schmeling)
1840 Gen. Lt. v. Cosel 1871 Gen. Maj. v. Karszewky
1848 Oberstlt. Fischer 1876 Gen. Lt. v. Hartrott
(1849-1850 Stellung unbesetzt) 1885 Gen Lt. Blume
1851 Gen. Maj. a. D. Gueinzius 1888 Gen. Lt. Kühne
1856 Gen. Maj. Vogel v. Falckenstein 1889 Gen. Lt. Stlockmarr
1858 Gen. Lt. Hering 1890 Gen. Lt. v. Funck
1864 Gen. Lt. Bronsart v. Schellendorff 1894 Gen. Lt. Frhr. v. Gemmingen
1867 Gen. Lt. v. Stosch 1898 Gen. Lt. v. Heeringen
(1870 f. d. Dauer des mob. Verh. m. 1903 Gen. Maj. Gallwitz.
1. Kassen-Abteilung (B 1)
Stiftungstag: 25. 12. 1808 Errichtung der 1.Division des Militär-Oekonomie-Departements.
Eröffnung der Tätigkeit 1. 3. 1809 in Königsberg, seit Ende
des Jahres 1809 in Berlin.
Entwicklung: 28. 8. 1814 infolge Umformung des Kriegsministeriums fortgefallen,
s. unter B D. 16. 2. 1825 Wiedererrichtung der 1. Abteilung des Militär-Oekonomie-Departements
„für das Kassen- und Staatswesen“. 1. 10. 1886 Kassen-Abteilung.
Abteilungs-Chefs. (B 1)
1808 Geh. Finanzrat Westphal 1853 Sixtus 1877 Hammer
1825 Jacobi 1866 Koellner 1891 Koch
1835 Cammerer 1867 Glogau 1897 Gadow
2. Verpflegungs-Abteilung. (B 2)
Stiftungstag: 25. 12 1808 Errichtung der 2. Division des Militär-Oekonomie-Departements.
Eröffnung derTätigkeit 1. 3. 1809 in Königsberg, seit Ende
des Jahres 1809 in Berlin.
Entwicklung: 28. 8. 1814 Umformung in das 5. Departements des Kriegsministeriums,
16. 2. 1825 Wiedererrichtung der 2. Abteilung des Militär-Oekonomie-Departements
„für die Natural-Verpflegungs-, Reise- und Vorspann-Angelegenheiten“.
11. 11. 1872 Uebertragung der Reise- und Vorspann-Angelegenheiten an die
3. Abteilung; Abteilung für die Natural-Verpflegungs-Angelegenheiten.
1. 10. 1886 Verpflegungs-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1808 Geh. Kr. R. Dreyer 1825 Müller 1884 Engelhard
1814 Gen. Intendant, 1851 Messerschmidt 1895 Weidemann
Staatsrat Ribbentrop 1867 Koellner
3. Bekleidungs-Abteilung. (B 3)
Stiftungstag:25. 12. 1808 Errichtung der 3. Division des Militär-Oekonomie-Departements;
Eröffnung der Tätigkeit 1. 3. 1809 in Königsberg, seit Ende
des Jahres 1809 in Berlin.
Entwicklung:28. 8. 1814 Umformung in das 4. Departement des Kriegsministeriums.
16. 2. 1825 Wiedererrichtung der 3. Abteilung des Militär-Oekonomie-Departements
„für die Bekleidungs-, Feldequipage- und Train-Angelegenheiten“. 11.
11. 1872 Uebernahme eines Teils der Geschäfte von der 2. Abteilung:
Abteilung für die Bekleidungs-, Geld-, Verpflegungs-, Reise- und Vorspann-Angelegenheiten.
1. 10. 1886 Bekleidungs-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1808 v. Bronikowski 1851 Ilgner 1885 Nitschmann
1814 Köhn v. Jaski 1858 v. Kamienski 1885 Gen. Maj. von
1825 Gen. Maj. von Hülsen 1860 v. Pritzelwitz Treskow
1865 v. Schkopp 1891 v. Lindequist
1838 v. Broskovius 1867 Gericke 1894 Pabst v. Ohain
1841 v. Döhring 1871 Quedenfeldt 1895 Frhr. v. Lichtenstern
1848 Wirkl. Geh. Kr. Rat 1873 v. Eskens 1898 Kuntze
Schrobitz 1874 Dresow 1902 Reuter.
1849 Wirkl.Geh. Kr. Rat 1878 Kühne
Briesen 1883 v. Funck
4. Unterkunfts-Abteilung. (B 4)
Stiftungstag:16.2. 1825 Errichtung der 4. Abteilung des Militär-Oekonomie-Departements
„für das Servis- und Lazarettwesen“.
Entwicklung1. 10. 1868 Uebergang des Lazarettwesens an die Medizinal-Abteilung:
Abteilung für das Serviswesen. 1. 10. 1886 Servis-Abteilung. 1. 10.
1898 Unterkunfts-Abteilung. 1. 4. 1902 Aenderung des Geschäftsbereichs
infolge Errichtung der Uebungsplatz-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1825 Geh. Kr. Rat Pomowitz 1881 Oberst Schulz
1837 Wirkl. Geh. Kr. Rat Stricker 1889 Oberst Paulus
1852 Wirkl. Geh. Kr. Rat Schmidt 1890 Oberst Erfling
1859 Geh. Kr. Rat Krienes 1894 Gen. Maj. Wollmar
1868 Gen. Maj. v. Bonin 1901 Oberst v. Winterfeld
1875 Gen. Maj. Sandkuhl 1904 Maj. Hoffmann (komm. z. Vertr.)
5. Uebungsplatz-Abteilung. (B5)
Stiftungstag: 1. 4. 1902
Abteilungs-Chefs.
1902 Oberst Krause
6. Bau-Abteilung. (B 6)
Stiftungstag:1881 Einrichtung eines Ministerial-Baubureaus; 1. 4. 1882
Errichtung der -selbständigen- Bau-Abteilung.
Entwicklung:1. 10. 1886 Zuteilung zum Militär-Oekonomie-Departement
als 5. Abteilung. 1. 4. 1902 Bezeichnung als 6. Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1882 Geh. Baurat Aßmann 1897 Geh. Ober-Baurat Appelius
1888Geh. Ober-Baurat Voigtel 1903 Geh. Ober-Baurat v. Rosainski.
Versorgungs- und Justiz-Departement. (CD)
Stiftungstag: 25.12. 1808 Errichtung der 4. Division des Militär-Oekonomie-Departements.
Eröffnung der Tätigkeit 1. 3. 1809 in Berlin.
Entwicklung: 23.8.1814 Umformung in das Departement für die Invaliden.
16.2. 1825 desgl. in die dem Kriegsminister direkt unterstellte 5. Abteilung
des Militär-Oekonomie-Departements „für das Invalidenwesen“.
1834 Fortfall der Nummerbezeichnung, selbständige Abteilung. 1. 7.
1873 Umformung in das Departement für das Invalidenwesen mit den Abteilungen
A und B. 1. 10. 1886 Einteilung in drei Abteilungen. 1. 10. 1898 Versorgungs-
und Justiz-Departement.
Abteilungs-Chefs bzw. Departements-Direktoren.
1808 Oberst v. Schlieffen 1868 Oberst Quedenfeldt
1825 Oberst Stach v. Goltzheim 1871 Gen. Lt. v. Tilly
1832 Gen. Maj. v. Clausewitz 1881 Gen. Lt. v. Hartmann
1839 Gen. Lt. v. Stosch 1883 Gen. Lt. v. Grolman
1849 Oberst Iffland 1889 Gen. Lt. v. Spitz
1856 Gen. Maj. v. Sommerfeld 1896 Gen. Lt. v. Viebahn
1861 Gen. Maj. Koehlau 1901 Gen. Lt. v. Tippelskirch
1866 Oberst v. Etzel 1903 Oberst v. Vallet des Barres.
1. Pensions-Abteilung. (C1)
Stiftungstag:1. 7. 1873 Errichtung der Abteilung A des Departements
für das Invalidenwesen; für „das Pensions-Anerkennungswesen im
allgemeinen“.
Entwicklung:1. 10. 1886 Pensions-Abteilung. 1. 7. 1887 veränderte
Geschäftsverteilung zwischen der Pensions- und der Anstellungs-Abteilung.
1. 10. 1898 desgl. infolge Umgestaltung der 3. Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1873 v. Sodenstern 1889 v. Livonius 1896 Krebs
1876 Wittcke 1892 Serno 1901 Bacmeister.
1881 Gen. Maj. v. Spitz 1894 v. Ekensteen
2. Versorgungs-Abteilung. (C2)
Stiftungstag:1. 7. 1873 Errichtung der Abteilung B des Departements
für das Invalidenwesen, für „die Verwaltungs-Angelegenheiten
im allgemeinen, insbesondere das Etats- und Kassenwesen, die Zivil-Versorgungs-Angelegenheiten
usw“.
Entwicklung:1. 10. 1886 Unterstützungs-Abteilung. 1. 10. 1898
Aenderung der Geschäftsverteilung infolge Umgestaltung der 3. Abteilung;
Versorgungs-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1873 Wirkl. Geh. Kr. Rat Hammer 1895 Wirkl. Geh. Kr. Rat Pomme
1877 Wirkl. Geh. Kr. Rat Wischhusen 1898 Oberst v. Vallet des Barres
1887 Wirkl. Geh. Kr. Rat v. Tschirschnitz 1903 Oberstlt. Hardt.
3. Justiz-Abteilung. (C3)
Stiftungstag:1. 10. 1886 Errichtung der Anstellungs-Abteilung; bearbeitet
Anstellung inaktiver Offiziere und Mannschaften, Kriegervereine, Strafvollstreckung,
Arbeiter-Abteilungen, Militär-Kirchenwesen, Militär-Justizwesen,
ehrengerichtliche, Disziplinar-, Begnadigungs- usw. Angelegenheiten, Stammlisten,
Orden, Fahnen.
Entwicklung:1. 7. 1887 veränderte Geschäftsverteilung zwischen
der Pensions- und der Anstellungs-Abteilung. 1. 10. 1898 veränderte
Geschäftseinteilung; Justiz-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1886 Oberst Krokisius 1896 Oberst v. Rohrscheidt
1890 Gen. Maj. v. Viehbahn 1898 Wirkl. Geh. Kr. Rat Weiffenbach
1894 Oberst Serno 1900 Wirkl. Geh. Kr. Rat Wolf.
1894 Oberstlt. Fleck
Justitiare des Kriegsministeriums.
Einführung:25. 12. 1808 Bestellung des General-Auditeurs der Armee
als Justitiarius und Rechtskonsulent für beide Departements. 1875
Errrichtung einer zweiten. 1895 einer dritten Stelle.
Stellenbesetzung: 1808 s. General-Auditeur der Armee
1817 Pitschel 1861 Nausester 1895 Mielcke
1832 Triedwind 1875 Volkmann 1901 Dr. v. Schelling.
1851 Fleck 1882 Harseim
1857 Guenther 1890 Müller.
Remonte-Inspektion. (RI)
Stiftungstag:1823 Errichtung der Inspektion der Remonte.
Entwicklung:16. 2. 1825 Remonte-Inspektion. 1837 Abteilung für
die Remonte-Angelegenheiten der Armee. 1854 Abteilung für das Remontewesen.
1887 Remontierungs-Abteilung. 1. 10. 1898 Remonte-Inspektion.
Inspekteure.
1823 Gen.Maj. Beier 1866 Gen. Lt. v. Schoen
1835 Gen. Maj. v. Cosel 1875 Hen. Lt. v. Rauch
1840 Gen. Maj. Stein v. Kaminski 1883 Gen. Lt. Frhr. v. Troschke
1847 Gen. Maj. v. Dobeneck 1890 Gen. Maj. v. Arnim
1857 Gen. Lt. Synold v. Schüz 1891 Gen. Maj.Hoffmann-Scholz
(1859 f. d. Dauer des Kriegszust. 1898 Gen. Lt. v. Damnitz
stellvertr. Gen. Lt. a. D. v. Dobeneck)
Medizinal-Abteilung. (M A)
Stiftungstag: 1. 10. 1868 Errichtung, zunächst provisorisch, der
Militär-Medizinal-Abteilung.
Entwicklung: 8 .7. 1869 als definitiv bestätigt, 1.10. 1886 Medizinal-Abteilung.
Abteilungs-Chefs.
1868 Grimm 1889 Prof. v. Coler
1879 Prof. v. Lauer 1901 Prof. v. Leuthold.
Wieder aufgelöste Formationen.
1. Abteilung für die Landwehr-Angelegenheiten und die Ergänzung
des stehenden Heeres.
1821 errichtet, dem Allgemeinen Kriegs-Departement zugeteilt.
16. 2. 1825 infolge Umformung des Kriegsministeriums fortgefallen.
Vorsteher.
1821 Maj. v. Delius.
2. Abteilung für die Militär-Witwenkassen- und Garnison-Schul-Angelegenheiten.
16. 2. 1825 errichtet, zum Militär-Oekonomie-Departement gehörig,
aber dem Kriegsminister direkt unterstellt.
1835 mit der 1. Abteilung des Departements vereinigt.
Vorsteher.
1825 Gen. Intendant, Staatsrat Ribbentrop.
3. Abteilung für die Marine-Angelegenheiten.
1848 provisorisch von der 3. Abteilung des Allgemeinen Kriegs-Departements
abgezweigt.
1848 etatsmäßig als Marine-Abteilung.
1854 wieder fortgefallen.
Vorsteher.
1848 Maj. Bogun v. Wangenheim.
4. Technische Abteilung für die Artillerie-Angelegenheiten.
5. 11. 1867 von 2. Abteilung des Allgemeinen Kriegs-Departements abgezweigt.
1. 10. 1886 Technische Abteilung. 1. 1. 1890 zum Waffen-Departement
übergetreten.
13. 4. 1893 als 7. Abteilung zum Allgemeinen Kriegs-Departement zurück.
16. 1. 1896 als 1. Abteilung zur Inspektion der technischen Institute
übergetreten.
1. 4. 1898 infolge Errichtung der Feldzeugmeisterei aufgelöst.
Abteilungs-Chefs.
1867 The Losen 1874 Krause 1891 Gen. Maj. Schüler
1871 Wesener 1881 Gen. Maj. Gerhards 1892 Selhausen
1872 Ribbentrop 1895 Bahn
5. Waffen-Departement.
1. 1. 1890 zunächst provisorisch errichtet; umfaßt: Handwaffen-Abteilung,
s. unten
Geschütz-(früher Artillerie-) ) Abteilung vom Allgemeinen.
technische ) Kriegs-Departement
13. 4. 1893 wieder aufgelöst.
Departements-Direktoren.
1890 Gen. Lt. Salbach 1892 m. W. d. G. b. Gen. Lt. v. Goßler,
1890 Gen. Lt. Müller Dir. d. Allgem. Kr. Dep.
6. Handwaffen-Abteilung.
1. 1. 1890, zunächst provisorisch, errichtet, dem Waffen-Departement
zugeteilt.
13. 4. 1893 mit der Abteilung für Fußtruppen des Allgemeinen
Kriegs-Departements verschmolzen. 16. 1. 1896 provisorisch wiedererrichtet,
der Inspektion der technischen Institute zugeteilt. 1. 4. 1896 etatsmäßig,
1. 4. 1898 infolge Errichtung der Feldzeugmeisterei aufgelöst.
Abteilungs-Chefs.
1890 Gen. Maj. Hencke 1896 Oberstlt. Foß
1890 Oberst v. Gößnitz 1897 Oberst Lange.
7. Inspektion der technischen Institute. (T I)
16. 1. 1896 provisorisch errichtet, dem Allgemeinen Kriegs-Departement
unterstellt; umfaßt: die technische Abteilung, bisher beim Allgemeinen
Kriegs-Departement, die neu errichtete Handwaffen-Abteilung.
1. 4. 1896 etatsmäßig. 1. 4. 1898 infolge Errichtung der
Feldzeugmeisterei aufgelöst.
Inspekteure.
1896 Oberst Gisevius 1897 Gen. Maj. Stern.
8. Ostasiatische Abteilung. (A 0)
16. 8. 1900 provisorisch errichtet, dem Allgemeinen Kriegs-Departement
unterstellt.
31. 10. 1902 wieder aufgelöst.
Abteilungs-Chef.
1900 Maj. Gayer.
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