| Auditeur, Auditor
Militärjustizbeamter. Das Wort ist dem lateinischen audire (hören) entlehnt, wobei sich in Frankreich und Preußen die Bezeichnung Auditeur und in Österreich Auditor durchsetzte. Die A waren für die Rechtspflege in den Regimentern, die Generalauditeure für jene der Armee zuständig. Friedrich Wilhelm I. richtete in Preußen 1715 das Generalauditoriat in Berlin ein. Dem Generalauditoriat mußten die Akten aller Justizsachen der Regimenter eingesandt werden. Gleichzeitig verfügte der König, daß einem Angeklagten unter Militärgerichtsbarkeit ein A eines anderen Regiments als Verteidiger zu stellen war. In Österreich erhielt der A neben den der Gerichtspflege des Regiments Anfang des 18. Jahrhunderts auch die Geschäfte des Regimentssekretärs übertragen. Er hatte damit zusätzlich die Regimentskorrespondenz, Offizierslisten und das Regimentstagebuch zu führen. Ihm konnte durch den Regimentsinhaber der Titel eines Fähnrichs oder Leutnants, ab 1767 eines Hauptmanns verliehen werden. Die A wurden bis Ende des 18. Jahrhunderts durch die Inhaber angestellt, von da an nach abgelegter Prüfung und Probezeit vom Hofkriegsrat. Als Friedrich II. die Regierung übernahm, war Christian
Otto Mylius der Generalauditeur. Seines hohen Alters wegen, wurde ihm 1747
Andreas Friedrich Wilhelm von Pawlowsky als Generalauditeurleutnant an
die Seite gestellt. Neben des Geschäften der Militärjustiz hatte
der Generalauditeur die Aufsicht über die Regimentsauditeure und den
Vorsitz im Kriegskonsistorium und war somit für Eheangelegenheiten
zuständig. Im Frieden hauptsächlich mit Desertionsangelegenheiten
beschäftigt, hatte er im Krieg die Verhandlungen über die Kriegsgefangenen
und deren Auswechslungen zu führen. Pawlowsky war daran bereits 1742
und 1744/45 beteiligt, im Siebenjährigen Krieg war dies seine Hauptaufgabe.
1760 wurde er Nachfolger von Mylius. Im Siebenjährigen Krieg erhielt
jedes Armeekorps einen Oberauditeur zur Unterstützung des Generalauditeurs.
1765 wurde Johann Ludwig Reinecke nächster Generalauditeur.
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Lit.:
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