Attaché, Militär-, Marine-
(f. attaché militaire [naval] - e. military [naval] attaché). Mit Attaché werden die zu den auswärtigen Gesandtschaften u. Botschaften kommandierten Offiziere bezeichnet. Ihr Verhalten ist in Deutschl. durch eine im Jahre 1890 erlassene Verfügung des Reichskanzlers geregelt worden. Sie unterstehen bezüglich ihrer Tätigkeit im Ausland den Botschaftern u. Gesandten oder ihren Vertretern, in allen übrigen Beziehungen den heimischen militärischen Vorgesetzten. Ihre Berichte gehen durch den Missionschef an den Reichskanzler. Die Aufgabe des Militär-(Marine-)attachés ist, sich mit allen wichtigen Vorgängen in der Armee u. Marine der betreffenden Staaten bekannt zu machen, in deren Geist u. Einrichtungen einzudringen, Personal, Material, Organisation u. Gesetzgebung, Ausbildung u. Technik zu beobachten. Genaues Verfolgen der Tagesliteratur u. Umgang mit Offizieren sind die besten Mittel hierzu. Mit Agenten (s. d.) hat der Attaché sich nicht zu befassen. Durch Reisen erwirbt er sich Kenntnis von Land u. Leuten. Die Attachés haben den Rang hinter dem Botschaftsrat oder, bei Gesandtschaften, hinter dem 1. Sekretär. Den Missionschef können sie nur auf Grund eines besonderen Erlasses vertreten. Militärattachés befinden sich bei den deutschen Missionen in Bern, Bukarest (zugleich für Belgrad u. Sofia), Konstantinopel, London, Madrid (zugleich für Lissabon), München, Paris, Peking, Rom, Tokio, Washington (zugleich für Mexiko), Wien. Zur Botschaft in St. Petersburg gehört ein der Person des Kaisers aller Reußen attachierter u. seinem Hauptquartier zugeteilter Militärbevollmächtigter. Marineattachés befinden sich bei den Botschaften in London, Paris, St. Petersburg (zugleich für die anderen nordischen Reiche), Rom (zugleich für Österreich-Ungarn), Washington u. Tokio.
Hinsichtlich Stellung u. Unterordnung der bei auswärtigen Missionen befindlichen Militär- u. Marineattachés Österreich-Ungarns gilt das bei Deutschland Gesagte. Öst.-ung. Militärattachés befinden sich bei den k. u. k. Botschaften in Berlin, London, Paris (zugleich für die k. u. k. Gesandtschaft in Brüssel), St. Petersburg, Rom u. Tokio (zugleich far die k. u. k. Gesandtschaft in Peking); bei den k. u. k. Gesandtschaften in Belgrad u. Bukarest, sowie bei der k. u. k. Vertretung in Sofia. - Marineattachés befinden sich bei den k. u. k. Botschaften in London u. Washington; außerdem ist dem Militärattaché bei der k. u. k. Botschaft in Rom ein Marineoffizier zugeteilt. Endlich ist noch ein Militärbevollmächtigter der k. u. k. Botschaft in Konstantinopel (zugleich für die k. u. k. Gesandtschaft in Athen u. die k. u. k. Vertretung in Cetinje) zugeteilt.

Quelle:
  • ALTEN, GEORG VON: Handbuch fr Heer und Flotte. Enzyklopädie der Kriegswissenschaften und verwandter Gebiete. Berlin u.a.: 1909ff. Bd. 1, S. 605.


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