À la suite

À la suite eines Truppenteils oder einer Behörde (Kriegsministerium, Generalstab) wurden früher in Deutschland Offiziere geführt, für die keine besondere Uniform vorgeschrieben war, z. B. höhere Adjutanten, Lehrer an den Militärlehranstalten usw. Sie trugen die Uniform des betreffenden Truppenteils, bezogen ihre Gebührnisse aber aus ihrer Dienststelle. Jetzt werden diese Offiziere nur bei ihren Dienststellen nachgewiesen (mit Angabe der betreffenden Uniform). Außerdem wurden auf längere Zeit ohne Gehalt beurlaubte Offiziere als à la suite bezeichnet. Zurzeit werden nur fürstliche Personen und Generale ehrenhalber à la suite von Truppen- und Marineteilen geführt; sie stehen den Regimentschefs (Inhabern) gleich.
Außerdem gibt es Generale à la suite Sr. M. des Kaisers u. Königs (im Hauptquartier zur Person Sr. M. kommandiert) und à la suite Sr. M. des Königs von Württemberg.
Endlich gibt es eine größere Zahl von Offizieren à la suite der Armee und Marine, Fürsten, Standesherren und hohe Würdenträger, die dadurch ehrenhalber in eine Verbindung zur Armee und Marine gebracht werden. Dazu kommen einzelne Offiziere, für die in der Rangliste der Einzelstaaten und im Reichsmilitäretat kein Platz ist (Reichsmilitärgericht und Zeughausverwaltung in Berlin). À la suite des Sanitätskorps stehen hervorragende Chirurgen. Das Recht der deutschen Bundesfürsten zur Ernennung von Offizieren à la suite wird durch die mit Preußen abgeschlossenen Militärkonventionen nicht beschränkt.
 

Lit: 
  • Georg von Alten: Handbuch für Heer und Flotte. Bd. 1, Berlin 1911.


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